Münster (SMS) Die Stadt Münster beabsichtigt die Ziele des neuen, in Aufstellung befindlichen Einzelhandelskonzeptes auf der Ebene der Bauleitplanung konsequent umzusetzen. Für die überwiegend bereits bebauten und gewerblich genutzten Bereiche an der Siemensstraße und an der Robert-Bosch-Straße haben sich die Einzelhandelsziele geändert. Entsprechend sollen die Sondergebietsflächen für den großflächigen nicht innenstadtrelevanten Einzelhandel in ihrem Umfang reduziert werden. Dafür werden Änderungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan notwendig.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung erfolgt in der Zeit vom 19. Februar bis zum 5. März. In dieser Zeit können die Entwürfe für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434 und die 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Kundenzentrum des Stadthauses 3 eingesehen werden (Albersloher Weg 33, Öffnungszeiten: Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr, Fr 8 - 13 Uhr). Besucherinnen und Besucher können sich dort über Hintergrund und Zielsetzung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Das Beratungsteam bietet an, die Planentwürfe zu erörtern und Äußerungen zur Planung entgegenzunehmen.
Auch im Internet können die Entwürfe ab dem 19. Februar online unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung eingesehen werden.