Kernpunkte des Kompromisses: Coermühle und Hessenweg bleiben für Anlieger frei befahrbar. Allerdings wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Straße Coermühle von 70 auf 50 km/h gesenkt. Für den Durchgangsverkehr wird die Coermühle nicht mehr zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für den Hessenweg nördlich Coermühle. Dazu werden entsprechende Schilder aufgestellt.
Oberbürgermeisterin Marion Tüns: "Dieser Beschlußvorschlag ist ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Ziel des ursprünglichen und einstimmig gefaßten Ratsbeschlusses, die Straßen in den Rieselfeldern aus Rücksicht auf das Europareservat zu sperren, und den Interessen der Anwohner, ihre Grundstücke ungehindert und ohne Umwege zu erreichen." Hintergrund ist ein Ratsbeschluß vom Dezember 1996 zur Umsetzung des Landschaftsplanes "Nördliches Aatal und Vorbergshügel". Nach diesem Plan wird sich das Europareservat mit hohen Zuschüssen der Europäischen Union und des Landes zu einem modellhaften Naturerlebnisgebiet entwickeln. Das wiederum setzt voraus, daß die Straßen in den Rieselfeldern vor allem von dem erheblichen Pendlerverkehr entlastet werden.