In die Schulpflicht hinein wachsen alle Mädchen und Jungen, die bis zum 30. Juni 1999 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Das Schulamt hat die Eltern dieser Kinder bereits über Termine und die zur Wahl stehenden Schulen informiert. Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten für jene Kinder möglich, die in der Zeit vom 1. Juli 1993 bis 31. Dezember 1993 geboren wurden. Kinder, die im vorigen Jahr schulpflichtig waren und zurückgestellt wurden, müssen jetzt erneut angemeldet werden.
Bei weiteren Fragen zur Anmeldung können sich die Eltern gerne an die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen und an das Schulamt - Tel. 492 40 17 - wenden.