Die Fachstelle für Wohnungssicherung bietet neben Unterkunft und Verpflegung materielle, gesundheitliche und soziale Hilfen an. Sie wird bei anstehenden Räumungsklagen und im Auftrag Hilfesuchender tätig. Die Hilfen reichen von Verhandlungen mit Mietern und Vermietern, Beratung, Übernahme von Mietrückständen bis zur Bereitstellung von Wohnraum.
Durch Unterstützung bei der Haushaltsplanung, Entschuldung und sozialen Stabilisierung versuchen die Mitarbeiter der Fachstelle, den Erhalt der Wohnung zu sichern und die Situation der Betroffenen dauerhaft zu verbessern. "Informieren, intervenieren und Wohnraum sichern", nennt Fachstellenleiter Herbert Berkemeier die Hauptaufgaben.
Das Konzept kommunaler Fachstellen wurde vom Deutschen Städtetag entwickelt. In Münster wurde die zentrale Stelle 1993 eingerichtet. Ziel ist, die in der Regel auf mehrere Ämter verteilten Zuständigkeiten und Instrumente in Fällen drohender Wohnungslosigkeit zu bündeln.
"Wohnraumversorgung und Wohnraumsicherung muß für diejenigen, die dazu aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, durch sozial-, gesundheits- und wohnungspolitische Maßnahmen sichergestellt werden", betont Berkemeier. Das Fachstellenkonzept hat sich bewährt. Damit noch wirkungsvollere Arbeit geleistet werden kann, soll die Fachstelle für Wohnungssicherung weiter ausgebaut werden.
Weitere Informationen gibt die Broschüre "Wohnungssicherung in Münster". Sie ist in der Bürgerberatung im Stadthaus I erhältlich.