(SMS) Unterricht vom städtischen Sozialamt erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Lehrgangs des Evangelischen Fachseminars für Altenpflege. Maria-Luise Schwering, als Mitarbeiterin des Sozialamtes zugleich Geschäftsführerin der Pflegekonferenz in Münster, erläuterte die Aufgaben und Ziele dieses inzwischen fest etablierten Gremiums.
Auf Einladung von Till Heidlindemann vom Fachseminar informierte sie über die gesetzlichen Grundlagen der Pflegekonferenz, in der die örtlichen Akteure auf dem Pflegesektor zusammenarbeiten. Die Konferenz dient der abgestimmten Planung und Umsetzung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen einschließlich der Beratung in Fragen der Pflege von alten, kranken und behinderten Menschen.
Mittlerweile sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, eine Pflegekonferenz einzurichten. „Münster nimmt seit 1995 an einem dreijährigen Modellprogramm ‘Örtliche Pflegekonferenz’ des Landes teil. Damit haben wir die Vorgaben schon aus eigener Initiative aufgegriffen, bevor sie gesetzlich festgeschrieben wurden“, führte Maria-Luise Schwering aus.
Auf Interesse stießen ihre Erläuterungen zur Infrastruktur in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege. Im vergleichsweise hohen münsterschen Standard schlagen sich die langjährigen Erfahrungen der Stadt in der Sozial- und Altenhilfeplanung nieder.
Gefragt waren bei den angehenden Pflegefachkräften auch Informationen über den „Pflegemarkt“ und ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Sie äußerten sich besorgt über Diskussionen um einen möglichen Verzicht auf Mindestquoten an Fachkräften in Alten- und Behindertenheimen. Ihre Befürchtung: Sparmaßnahmen könnten zu Lasten der Pflegequalität gehen. Daß es mit der Pflegekonferenz in Münster ein Gremium gibt, das die Pflege-Thematik „im Auge behält“ wurde von ihnen positiv bewertet.