"Nach fünf Jahren Beratung einschließlich Grundsatzbeschluß des Rates, Offenlegung und Diskussion der Pläne und gründlicher Prüfung aller Bedenken und Anregungen sind aus unserer Sicht alle Fragen geklärt", sagte Stadtdirektor Freye. Das Projekt Preußen-Park verfolgt an der Hammer Straße folgende Ziele: Schaffung eines modernen Fußballstadions mit 22 500 überdachten Sitzplätzen; Bau eines Einkaufs- und Dienstleistungszentrums, das sich den Kunden auf einer Verkaufsfläche von 25 000 Quadratmetern präsentiert; für beide Einrichtungen sollen gemeinsam etwa 2500 Kfz-Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Sowohl das Stadtion als auch das Einkaufs- und Dienstleistungszentrum werden die oberzentrale Funktion Münsters stärken.
Während der Offenlegung der Planunterlagen im Oktober vergangenen Jahres und bei der Anhörung von Nachbarkommunen, Verbänden und anderen "Trägern öffentlicher Belange" gingen bei der Stadt mehr als 200 Stellungnahmen als "Bedenken und Anregungen" ein. "Die Verwaltung hat diese in den letzten Monaten sehr sorgfältig geprüft und dazu soweit erforderlich ergänzende Gutachten und Stellungnahmen eingeholt", so der Dezernent für Planungs- und Baukoordination Hartmut Bartmann.
Im Ergebnis sieht sich der Verwaltungsvorstand in der bisherigen Planung bestätigt. Nach seiner Überzeugung ist die Übereinstimmung mit dem Zielen der Landesplanung gewährleistet. Umsatzumlenkungen innerhalb des Stadtgebietes liegen unter zehn Prozent, auch für das Umland sind sie ohne Abstriche vertretbar. Das rundum geschlossene Stadion wird die Lärmimmission durch Sport verringern. Leicht steigendem Verkehrslärm an der Hammer Straße kann mit Lärmschutzmaßnahmen begegnet werden. Die ökologische Bilanzierung ergibt einen Ausgleichsbedarf von 1,5 Hektar; dafür stehen im Bereich Vahlbusch 5,0 Hektar zur ökologischen Aufwertung zur Verfügung. Die Wassergewinnung kann uneingeschränkt aufrecht erhalten werden. Deshalb ist auch ein Grundwasseranstieg ausgeschlossen.
Mit Nachdruck weist die Verwaltung Vorwürfe eines vom Handelsverein Münster in Auftrag gegebenen Gutachtens zurück, die Stadt habe sich bereits durch Absprachen mit einem Investor gebunden ("Gefälligkeitsplanung") und Bereiche miteinander verknüpft, die nichts miteinander zu tun hätten ("Koppelungsverbot"). Horst Freye: "Es war und ist eindeutig, daß das Oberzentrum Münster auf ein Einkaufszentrum nicht verzichten kann, wenn die Stadt nicht noch mehr Kaufkraft an das Umland und andere Oberzentren verlieren will. Das Grundstück an der Hammer Straße hat sich nach Untersuchung aller denkbaren Alternativstandorte als am besten geeignet herausgestellt. Dabei kam diesem Standort auch zugute, daß eine Kombination von Sportstätte und Einkaufszentrum und die Doppelnutzung von Parkplätzen möglich ist."
Das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses könne man "nicht einfach zur ‘Gefälligkeitsplanung’ umetikettieren", sagte der Stadtdirektor. Die Vermutung der Gutachter, die Stadt habe sich bereits an einen Investor gebunden, entbehre ohnehin jeder Grundlage. "Die Frage der vertraglichen Bindung steht erst nach der Entscheidung des Rates über den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan auf der Tagesordnung. Der Rat ist also frei in seiner Entscheidung."