Gleichzeitig hat die Verwaltung mit spitzem Bleistift geprüft, ob die Gebühren für die Parkausweise, die demnächst korrekt "Ausnahmegenehmigungen für Bewohner" heißen, reduziert werden können. "Dies wird möglich, weil eine andere Rechtsgrundlage herangezogen und auf die Abschöpfung eines wirtschaftlichen Vorteils verzichtet wird", führt Stadtrat Veltmann aus. Die Gebühr von 50 Mark pro Genehmigung für eine Laufzeit von maximal drei Jahren deckt lediglich die Verwaltungskosten ab.
Die neue Regelung soll ab Frühjahr 1999 greifen. Zuvor müssen in den beiden Quartieren noch Markierungen auf die Straßendecken aufgebracht werden. Erst dann kann die vom Planungsausschuß beschlossene Neuregelung des Parkverkehrs umgesetzt werden.
Verbunden mit der Gebührenänderung ist eine Rückerstattung der nach alter Rechtslage erhobenen Gebühren. Vorgesehen ist eine Erstattung ab 1. September 1998, da die Anwohnerparkregelungen im Süd- und Ostviertel ab Ende August nicht mehr kontrolliert wurden. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden rechtzeitig vor der Umstellung über die Veränderungen informiert. Auch in den übrigen Anwohnerparkbereichen überprüft die Verwaltung die Park- und Gebührenregelungen. Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr vor.