Münster (SMS) Als höhere Landschaftsbehörde beabsichtigt die Bezirksregierung Münster, Teile des Emmerbachs in Amelsbüren als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das Gebiet ist ca. zwei Hektar groß und umfasst zwei Gewässerabschnitte zwischen der Ottmarsbocholter Straße und der südlichen Stadtgrenze Münsters. Das geplante Naturschutzgebiet beschränkt sich auf das reine Gewässer von Böschung zu Böschung. Von herausragender Bedeutung für die Unterschutzstellung ist das Vorkommen der Helm-Azurjungfer, das zu den größten bekannten Vorkommen dieser Libellenart in Nordrhein-Westfalen zählt.
Das Naturschutzgebiet wird mit einer Verordnung festgesetzt. Der Entwurf der Verordnung kann in der Zeit vom 15. Januar bis zum 15. Februar im Kundenzentrum Planen-Bauen-Umwelt im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Öffnungszeiten: Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr). Während der Offenlegung können Eigentümer und sonstige Berechtigte schriftlich Bedenken und Anregungen vorbringen oder beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ( Zimmer D 510 im Stadthaus 3) zur Niederschrift erklären.
Die Unterlagen können ab 15. Januar auch im Internet auf den Seiten der Stadt Münster unter www.stadt-muenster.de/umwelt und auf den Seiten der Bezirksregierung Münster unter www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen /verfahren/natur_und_landschaftsschutz eingesehen werden.