Münster (SMS) Für den Katholikentag vom 9. bis 13. Mai werden in zahlreichen städtischen Schulen Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste geschaffen. Schon weit im Vorfeld hatten sich Stadt und Schulen darauf verständigt, dass ein beweglicher Ferientag für Freitag, 11. Mai, gilt, so dass diese Raum-Kapazitäten auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Brandschutz und deren Einhaltung sind Bestandteil jeder Bau- oder Nutzungsgenehmigung in oder von Gebäuden. Ohne diese Genehmigung ist eine Inbetriebnahme nicht möglich. Das gilt besonders für öffentliche Bauten. Dabei sind die Sicherheitsanforderungen immer von der genehmigten Nutzung abhängig. So sind Schulen für den regulären Schulbetrieb ausgestattet und genehmigt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben überprüft die Stadt ihre Gebäude - und dazu zählen natürlich auch die Schulen - in regelmäßigen Abständen. Festgestellte Mängel, ob nutzungsbedingt oder technischer Art, werden dokumentiert und beseitigt. In sämtlichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Münster wird den Anforderungen des Brandschutzes für eine schulische Nutzung Genüge getan.
Soll eine Schule für Übernachtungszwecke hergerichtet werden, handelt es sich um eine Nutzung, die über das normale Maß hinaus reicht. Hier werden dann für diesen kurzen Zeitraum zusätzliche Maßnahmen erforderlich - wie beispielsweise Rauchmelder. Diese zusätzlichen Maßnahmen werden im Vorfeld des Katholikentages von den Veranstaltern gemeinsam mit den beteiligten Fachstellen und den Schulen umgesetzt.