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Pressemitteilungen
06.02.2017
Geflügel muss im Stall bleiben
Münster (SMS) Auf dem Gebiet der Stadt Münster muss das Geflügel weiterhin im Stall bleiben. Die vom NRW-Landwirtschaftsministerium bekanntgegebene Aufhebung der Stallpflicht gilt nur für Gebiete mit weniger als 300 Geflügel pro Quadratkilometer. Mit 225 962 Hühnern, Puten, Gänsen und Enten in 352 Betrieben liegt in Münster die "Geflügeldichte" deutlich über dieser Marke, so die Veterinäre im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten. Außerdem gilt die Stallpflicht unverändert für Risikogebiete, in denen Wildvögel rasten. Mit den Rieselfeldern liegt im Stadtgebiet ein solches Risikogebiet.