Das Wohnungsamt hatte dem Vermieter bereits im April 1996 den Bescheid wegen Mietwuchers nach dem Wirtschaftsstrafgesetz zustellen lassen. Dagegen legte der Vermieter Einspruch ein: Er wohne nicht mehr unter der im Bescheid angegebenen Adresse, damit sei das Schreiben nicht wirksam zugestellt und der Bescheid nicht rechtskräftig. Dabei unterstützte ihn seine Tochter. Sie erklärte in einer eidesstattlichen Versicherung, ihr Vater wohne tatsächlich nicht mehr unter der im Bescheid genannten Adresse.
Das Amtsgericht Münster zog darunter jetzt einen Schlußstrich. „Die früheren Erklärungen des Betroffenen sowie die eidesstattliche Versicherung seiner Tochter waren unrichtig“, stellte es in einem Urteil klar. Es verwarf den Einspruch des Vermieters und entschied damit, daß der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar ist.
Der Bußgeldbescheid legt fest, daß der Vermieter an vier Mieterinnen den „Mehrerlös“ von insgesamt 4000 Mark zuviel verlangter Miete zurückzuzahlen hat. Seine Tochter muß nun mit einem Strafverfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung rechnen. Die Staatsanwaltschaft soll ein entsprechendes Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet haben.