Mit der neuen Rechtslage wird das Entschuldungverfahren erheblich erleichtert. "Im Mittelpunkt steht die außergerichtliche Einigung zwischen Schuldnern und Gläubigern", erläutert Achim Brüggemann von der städtischen Schuldnerberatung. Das gerichtliche Insolvenzverfahren solle möglichst vermieden werden. "Geeignete Stellen" bestätigen auch das Scheitern der außergerichtlichen Bemühungen. Die Schuldnerberatungstelle im Sozialamt nimmt den neuen Aufgabenbereich ab Januar 1999 wahr.
Erstmals beteiligen sich im laufenden Jahr die Sparkassen flächendeckend an der Finanzierung der Schuldnerberatung. Die beiden in Nordrhein-Westfalen ansässigen Sparkassen- und Giroverbände unterstützen die in Münster tätigen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der Stadt insgesamt mit 74 000 Mark. Damit förderten die Sparkassen auf breiter Basis wichtige sozialpolitische Aufgaben, freut sich Brüggemann. Wünschenswert sei nun die Beteiligung der gesamten Kreditwirtschaft an einem Finanzierungsfonds.
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