Münster (SMS) Die Stadt Münster setzt die Ziele des Einzelhandelskonzeptes in der Bauleitplanung konsequent um. Um der sukzessiven Verdrängung von Handwerk und Gewerbe aus den eigentlich hierfür vorbehaltenen Bereichen im Gewerbegebiet Mecklenbeck östlich der Autobahn entgegenzuwirken, sollen jetzt die Bebauungspläne Nr. 268 und Nr. 312 geändert werden. Sie beziehen sich auf Flächen nördlich und südlich der Weseler Straße.
Die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung liegen ab Montag, 10. Dezember bis zum 21. Dezember im Kundenzentrum im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können sie dort einsehen und sich über Hintergrund und Ziele des städtebaulichen Planungsverfahrens informieren (Öffnungszeiten: Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr). Die Unterlagen können ab dem 10. Dezember auch in Münsters Stadtnetz unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung eingesehen werden.