Münster (SMS) Zum besseren Schutz des Grundwassers sind die Umweltauflagen für den Betrieb von Heizöl-Tankanlagen bundesweit vereinheitlicht worden. Die aktuelle Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besagt, dass Arbeiten an Heizöl-Tankanlagen im Regelfall nur noch von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen, die nach Wasserrecht speziell hierfür zertifiziert sind.
Was schon seit langem bei unterirdischen Heizöl-Tankanlagen gilt, müssen nun auch alle Eigentümer und Betreiber von oberirdischen Heizöl-Tankanlagen mit einem Fassungsvolumen von mehr als 1000 Litern beachten, unabhängig davon, ob sich die Anlage in einem Wasserschutzgebiet befindet oder nicht.
Sämtliche Arbeiten zur Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung oder Stilllegung dieser Anlagen, dürfen nur noch zertifizierte Fachbetriebe durchführen, die besondere Qualifikationen nachweisen können und sich regelmäßig überprüfen lassen.
Nicht jeder Heizungsinstallateur ist zertifizierter Fachbetrieb. Eine Auswahlliste von ortsansässigen zertifizierten Fachbetrieben gibt es beim städtischen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Fragen rund um das Thema "Heizöl sicher lagern" unter Tel. 02 51/4 92-67 82 zu erreichen. Infos auch im Stadtportal: www.stadt-muenster.de/umwelt (Rubrik: Wasser / Wassergefährdende Stoffe).