Münster (SMS) Die Stadtverwaltung Münster wird die gerichtlich festgestellten Mängel im Bebauungsplan Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg/Dortmunder Straße in einem sogenannten Heilungsverfahren beheben. Sie werde "eine gute Lösung erarbeiten, die dem Rat als Beschlussgrundlage dient. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies auch gelingt", sagte Oberbürgermeister Markus Lewe (am 13.02.2019) im Rat zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Hafencenter.
Ziel sei es, "eine gute Lösung für das Quartier zu erreichen und diese den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern". Zugleich wies der Oberbürgermeister darauf hin, dass Münster in der glücklichen Situation sei, eine wachsende Stadt zu sein. "Dies erfordert aber auch, dass wir die Stadt und ihre Infrastruktur, sei es öffentliche Infrastruktur oder private Versorgungsinfrastruktur, erweitern und ausbauen. Dies wird nicht immer, wie das Beispiel Hafencenter zeigt, störungsfrei verlaufen."
Das dürfe aber nicht dazu führen, "dass Vorhaben nicht mehr angepackt oder zu Ende gebracht werden. Hier haben wir auch gegenüber den Vorhabenträgern eine besondere Verantwortung", sagte OB Lewe.
Für das "Heilungsverfahren" werden zunächst Gutachten zu den Aspekten Verkehr, Schall, Einzelhandels-Auswirkungen und Luftschadstoffe überarbeitet. Auf dieser Grundlage wird ein aktualisierter Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Voraussichtlich Ende Juni wird dieser im zuständigen Ratsausschuss beraten und dann öffentlich ausgelegt.
Damit erhält die Bürgerschaft voraussichtlich im Juli/August erneut die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen einzubringen. Vorab - voraussichtlich schon Anfang Juli - wird die Planung in einer Informationsveranstaltung erläutert. Nach Auswertung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird der Rat entscheiden und den geänderten Plan als Satzung beschließen.