Münster (SMS) Die Stadt Münster setzt die Ziele des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes auch auf der Ebene der Bauleitplanung um. So haben sich für die überwiegend bebauten und gewerblich genutzten Bereiche an der Siemensstraße und Robert-Bosch-Straße die Einzelhandelsziele geändert. Die Bauleitplanung sieht vor, dass die Sondergebietsflächen dort für den großflächigen, nicht innenstadtrelevanten Einzelhandel verkleinert werden.
Dafür wurden Änderungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan erforderlich. Das Plangebiet hat sich im Gegensatz zur ersten Offenlegung noch einmal verkleinert und konzentriert sich jetzt auf den nördlichen Teil Richtung Umgehungsstraße. Einzelne Festsetzungen wurden darüber hinaus konkretisiert. Beide Bauleitpläne werden daher erneut für 14 Tage offengelegt.
Sie können ab Montag, 29. Oktober, bis einschließlich Montag, 12. November, im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Öffnungszeiten: Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr, Fr 8 - 13 Uhr). Bis zum Ende der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen per Post oder online abzugeben oder vor Ort zur Niederschrift zu erklären. Offengelegt werden die Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Infos auch im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung.