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Qualitätsvereinbarung für ein Bündnis 'Städte der Zukunft'
Den formalen Rahmen für das ExWoSt-Forschungsfeld "Städte der Zukunft -
Strategien und Maßnahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung" bildet die
"Qualitätsvereinbarung für ein Bündnis Städte der Zukunft".
Diese Geschäftsgrundlage für das Forschungsfeld wurde am 06.10.1997 im Rahmen
des Welt-Habitat-Tages in Bonn von den Beteiligten unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern
gehören das Bundesbauministerium (heute: Bundesministerium für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen) sowie die vier Modellstädte
und die zuständigen Länderministerien.
Wortlaut der Qualitätsvereinbarung:
Die Weltsiedlungskonferenz Habitat II in Istanbul hat die besondere Bedeutung der
Stadt für die Zukunft der Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Diese Konferenz
hat das Bewußtsein dafür gestärkt, dass die Welt des 21. Jahrhunderts
eine städtische Welt sein wird.
Die Stadt bietet wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Perspektiven.
Die Aufgabe der Zukunft wird es sein, dieses Potential auszuschöpfen, ohne dass
sich die Stadt durch Subventionierungen auf Kosten des ländlichen Raumes entwickelt.
Stadtentwicklungs- und Regionalentwicklungspolitik sind aufgefordert, künftige
Verstädterungsprozesse in eine nachhaltige Richtung zu lenken. Das bedeutet, die
ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen nicht gegeneinander
auszuspielen, sondern im Rahmen konsultativer Beratungen mit allen gesellschaftlichen
Gruppen nach zukunftsbeständigen Lösungen zu suchen.
Die Habitat-Agenda enthält mit dem globalen Aktionsplan Leitlinien für
die städtische Entwicklung, zu denen sich alle Mitgliedstaaten der Vereinten
Nationen verpflichtet haben. Die Bundesregierung wird diese Leitlinien in enger
Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden sowie mit den übrigen an der
Stadtentwicklung beteiligten Partnern umsetzen.
Nach dem Stand des Wissens gibt es keine absolut geltenden Kriterien für die
nachhaltige Stadt; es sind aber brauchbare 'Orientierungen' ableitbar. Mit dem Projekt
"Städte der Zukunft" sollen quantitative und qualitative Maßstäbe
für die Beurteilung stadtentwicklungspolitischer und raumwirksamer Handlungen und
Maßnahmen erarbeitet und der Anspruch der Operationialisierung eingelöst
werden.
Das Projekt "Städte der Zukunft" verfolgt das Ziel, durch wissenschaftlich
gestützte Strategien und empfohlene Maßnahmen zu einer nachhaltigen
Städtebaupolitik beizutragen und die Modellstädte in die Lage zu versetzen,
innovative Projekte für eine zukunftsbeständige Entwicklung durchzuführen.
Grundlage hierfür bilden die vielfältigen Erfahrungen im Experimentellen
Wohnungs- und Städtebau. Die Strategien sollen in den vier Modellstädten im
Rahmen lokaler Aktionsprogramme beispielhaft umgesetzt und durch eine wissenschaftlich
gestützte Beratung und Erfolgskontrolle begleitet werden.
Der Beitrag des Bundes setzt einen ganzheitlichen Ansatz auf kommunaler Ebene voraus.
Dabei müssen nicht nur lokale, regionale und globale Aspekte ortskonkret bedacht
werden. Es geht auch darum, die ökonomischen, ökologischen und sozialen
Interessen im Rahmen konsultativer, also von der Bürgerschaft getragener Prozesse
zusammenzuführen.
Nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der Aalborg Charta hat nur dann eine Chance,
wenn der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verknüpft wird mit der
Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der sozialen Chancengleichheit.
Hierfür bietet die Stadt als Lebensraum für viele Millionen Menschen gute
Voraussetzungen, stellt aber zugleich auch zentrale Anforderungen an eine solidarische
und sozialverantwortliche Gesellschaft. Nicht zuletzt erfordert eine nachhaltige
Stadtentwicklung auch ein Überdenken städtischer Lebensweisen.
Bund, Land und Gemeinde sind sich einig in dem Bemühen, dass die beteiligten vier
Modellstädte in den nachfolgend aufgeführten städtebaulichen Handlungsfeldern
wichtige innovative Schritte auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung
unter dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit leisten und dies durch eine prozeßbegleitende
Erfolgskontrolle auf der Ebene der Stadt, ausgewählter Musterquartiere und
Pilotprojekte unter Beweis stellen.
Auf dieser Grundlage wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1 Städtebauliche Handlungsfelder
Die Entwicklung von quantitativen und qualitativen Maßstäben für einen
zukunftsbeständigen Städtebau soll sich auf folgende fünf Handlungsfelder
konzentrieren:

- Ziel eines nachhaltigen Bodenmanagements ist es, durch eine haushälterische
Flächennutzung sparsam und schonend mit dem Boden umzugehen. Städtebauliche
Strategien im Handlungsfeld 'Haushälterisches Bodenmanagement' sind u. a.:
- Reduzierung des Zuwachses an bebauter Siedlungsfläche
- (Orientierung: Innen- vor Außenentwicklung im Verhältnis 3:1);
- Wiedernutzung von städtebaulichen Brachflächen und
- leerstehenden Gebäuden;
- Optimale Nutzung städtebaulicher Dichte;
- Erhaltung und Vernetzung klimawirksamer Freiflächen;
- Reduzierung der Bodenversiegelung
- Zur Absicherung des haushälterischen Bodenmanagements verpflichten sich die
Modellstädte zu einer EDV-gestützten Berichterstattung über ihre
Flächennutzung und deren Entwicklung.
Als Grundkategorien sind die Flächentypen des automatisierten Flächenkatasters
(ALK/ALB) zu verwenden; sie können durch geeignete Untergruppen, z. B. für
Brachflächen und leerstehende Gebäude, ergänzt werden.
- Stichtage für die Berichterstattung sind:
- Eingangsstatus: 1. Januar 1997
- Mittelfristiger Zielstatus: 1. Januar 2000
- Langfristiger Zielstatus: 1. Januar 2003
- Der Eingangsstatus ist durch eine datengestützte Berichterstattung
über die im Zeitraum seit dem 1. Januar 1990 zu verzeichnenden Entwicklungen
zu erläutern. Die Berichterstattung ist nach Stadtteilen zu differenzieren und
mindestens zu folgenden Messgrößen in Beziehung zu setzen:
- Einwohnerentwicklung;
- Arbeitsplatzentwicklung (geschätzt);
- Wohnflächenentwicklung;
- Bautätigkeit im Berichtszeitraum;
- Steueraufkommen (keine Differenzierung nach Stadtteilen);
- Gesamtfläche der Gemeinde;
- Bodenpreise gemäß Richtwerten des Gutachterausschusses;
- Versiegelungsgrad der Flächen;
- klimabedeutsame Freiflächen im Gemeindegebiet
- Der Versiegelungsrad der Gesamtfläche ist in fünf Stufen (einmalig) zu
dokumentieren. Die klimabedeutsamen Flächen im Gemeindegebiet sind z. B. mit
Hilfe von Infrarotaufnahmen zu dokumentieren.
- Die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen i.S. des § 35 BauGB,
das Liegenlassen von innerstädtischen Brachflächen ist besonders zu
begründen. Bei in Anspruch genommenen Außenbereichsflächen sind die
Bodenqualitäten, mindestens die Bodengüteklasse, und die bisherige Nutzung
zu benennen.
- Aus der Berichterstattung soll durch gemeinsame Beratung mit den Modellstädten,
den Referenzstädten und den forschungsbegleitenden Institutionen eine
'Empfehlungstabelle' über die zumutbaren Grenzen und die Bedingungen der
Bodeninanspruchnahme in Städten verschiedener Größenordnung und mit
unterschiedlichem Zentrenstatus abgeleitet werden.

- Ziel eines nachhaltigen Umweltschutzes ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen
zu schützen und zu entwickeln, die natürlichen Ressourcen zu schonen und
Umweltbelastungen zu reduzieren. Städtebauliche Strategien im Handlungsfeld
'Vorsorgender Umweltschutz' sind u.a.:
- Energieeinsparung und Ausweitung des Anteils regenerativer Energien;
- Minderung der Luftschadstoffe und der Treibhausgase;
- Schutz und Pflege des Grundwassers und lokaler Wasservorkommen;
- Stärkung von Stoffkreisläufen und Reduzierung des Abfallaufkommens.
- Die Modellstädte verpflichten sich, ggf. in Kooperation mit ihren Stadtwerken
und anderen Betreibern, zur Einrichtung einer Umweltdatenbank, in der - soweit
zugänglich - mindestens Daten zu folgenden Entwicklungen vorhanden sein
müssen:
- Energieverbrauch, differenziert nach Energiearten und Energieträgern;
- Abschätzung der CO2-Emissionen,
Aufstellung einer CO2-Bilanz;
- Messung der Luftqualität mindestens anhand der SO2-
und NOx-Werte und der Staubbelastung;
- Wasserverbrauch, differenziert nach gewerblichen und privaten Verbrauchern;
- Abfallaufkommen, mind. differenziert nach Abfallfraktionen, einschließlich
Bauschutt und Erdaushub;
- Wiederverwertung von Stoffen.
- Die Modellstädte verpflichten sich, folgende Orientierungswerte anzustreben
und dies durch ihre aus der Umweltdatenbank abgeleitete Berichterstattung zu belegen:
- Reduzierung des CO2-Ausstoßes
im Gemeindegebiet um mind. 20 % bis zum Jahr 2005 bzw. um mind. 50 % bis
zum Jahr 2010.
- Verminderung des Nähr- und Schadstoffeintrags in den örtlichen
Gewässern durch Unterschreitung der EU-Vorgaben bei BSB5 (gemessen am
Klärwerksausgang) und bei CSV;
- Begrenzung des Trinkwasserverbrauchs der privaten Haushalte auf unter
110 Liter pro Tag und Person;
- Begrenzung des nicht verwertbaren Restmüllaufkommens der
privaten Haushalte auf unter 10 Liter bzw. 2,5 kg pro Woche und Person.
- Gegenstand der Berichterstattung gemäß Abs. 3 sollen auch Daten und
Maßnahmen zu folgenden Punkten sein:
- Heizungssysteme im Stadtgebiet und Entwicklung des Heizenergiebedarf;
- Stromverbrauch nach Verbrauchergruppen im Stadtgebiet;
- Reduzierung des Energieverbrauches, insbesondere von durch Verbrennung
fossiler Stoffe erzeugter Energie;
- Erhöhung des Anteils der regenerativen Energie am Energieverbrauch,
insbesondere solare Deckungsquote;
- Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (Fernwärme,
Blockheizkraftwerke);
- Verbesserung des Grundwasserschutzes und der Gewässergüte
nach EU-Norm (Fließgewässer, Saprobienindex etc.);
- Initiativen zur Einrichtung bzw. Erhaltung von Stoffkreisläufen;
- Darstellung der Preise bzw. Gebühren für Energie, Wasser,
Ver- und Entsorgung sowie für die Abfallbeseitigung einschließlich
des jeweiligen jährlichen Gebührenaufkommens;
- regionale Kooperationen.

- Ziel einer nachhaltigen Wohnungsversorgung ist es, eine menschenwürdige Umwelt durch
ressourcenschonenden Wohnungsbau und Bestandsmanagement zu sichern und dies mit einer Politik
des sozialen Ausgleichs zu verknüpfen, insbesondere angemessenen Wohnraum für alle zu
gewährleisten. Städtebauliche Strategien im Handlungsfeld 'Sozialverantwortliche
Wohnungsversorgung' sind u.a.:
- ressourcenschonender, kostenreduzierter Wohnungsbau,
- Versorgung von Wohnungssuchenden mit besonderem Wohnbedarf,
- Förderung nachbarschaftlicher Selbsthilfe,
- Sicherung wohnungsnaher Grundversorgung.
- Die Modellstädte verpflichten sich, anhand von Musterquartieren und/oder
Pilotprojekten die Möglichkeiten der sozialverantwortlichen Wohnungsversorgung
beispielhaft unter Beweis zu stellen. Jede Modellstadt benennt mindestens ein
Musterquartier oder ein Pilotprojekt.
- Anhand der in den Musterquartieren und Modellprojekten gewonnenen Erfahrungen sollen
Qualitätskriterien für eine sozialverantwortliche Wohnungsversorgung entwickelt
werden. Bestandteile der Untersuchung sollen mindestens sein:
- die Wohnflächenausstattung pro Einwohner;
- der Kostenaufwand pro Wohneinheit für Erschließung;
- Preise für neue Eigenheime/Eigentumswohnungen und Neubaumieten;
- Neubauanteil von Ein- und Zweifamilienhäusern;
- Anteil und Ausmaß des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
(Neubau und Bestand);
- die Ausstattung mit Einrichtungen zugunsten bestimmter
Bevölkerungsgruppen;
- die Ausstattung mit wohnungsnahen Freizeiteinrichtungen;
- die Erreichbarkeit von Verkaufseinrichtungen und Dienstleistungsbetrieben;
- die öffentlichen Ausgaben für Wohngeld
- Die Bedeutung der gewählten Kriterien für die Wohnzufriedenheit soll
schon während der Laufzeit des Projekts durch quartierbezogene bzw. projektbezogene
Bewohnerbefragungen getestet werden.

- Ziel einer nachhaltigen Mobilitätssteuerung ist es, den
Siedlungsflächenverbrauch und die Umweltlasten durch den motorisierten
Individualverkehr zu reduzieren und den Stadtverkehr auf den umweltverträglichen
Verkehrsbund 'zu Fuß-Fahrrad-ÖPNV' zu verlagern (Modal split).
Städtebauliche Strategien im Handlungsfeld 'Stadtverträgliche
Mobilitätssteuerung' sind u.a.:
- Zuordnung der Wohngebiete und Arbeitsstätten zu den
Haltepunkten des ÖPNV;
- Reduzierung des Flächenbedarfs des motorisierten Individualverkehrs;
Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger/innen;
Ausbau des Fahrradwegenetzes.
- Die Modellstädte verpflichten sich, folgende Orientierungswerte bzw. Ziele anzustreben und dies durch
datengestützte Berichterstattung zu belegen:
- Modal-Split - Umweltverbund (zu Fuß, Radfahren, Nutzung ÖPNV)
zu motorisierten Individualverkehr (MIV) im Verhältnis von 2 : 1.
Außerdem sind folgende Ziele umzusetzen:
- Reduktion der Verkehrsunfälle mit Todesfolge und Körperverletzungen;
- Erhöhung des Anteils verkehrsberuhigter Quartiere (Tempo 30 Zonen)
am Stadtgebiet/Straßennetz.
- Im Rahmen der Berichterstattung über den Modal-Split sind die Maßnahmen zu benennen, die zur
Beeinflussung des Modal-Split eingesetzt wurden; über den Erfolgsgrad der Maßnahmen soll möglichst
anhand quantifizierter Belege (z. B. Fahrgastzahlen, Fahrzeitenverkürzungen usw.) berichtet werden. Die
Ermittlungen des Modal Split sollen sich auf die Entfernungen und auf den innerstädtischen Verkehr beziehen.
Über die Entwicklung und Beeinflussung des Pendlerverkehrs soll ergänzend berichtet werden.
- Die Verkehrs-Unfallorte sind räumlich zu konkretisieren. Über die jeweils zur Unfallreduktion
getroffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit ist zu berichten.
- Die Möglichkeiten der Verminderung der individuellen Mobilitätsbedürfnisse durch intelligente
Zuordnung von Wohn-, Arbeits- und Freizeitstätten soll anhand geeigneter Musterquartiere, modellhafter
Maßnahmen und durch Siedlungskonzepte nachgewiesen werden.

- Ziel einer nachhaltigen Wirtschaftsförderung ist es, die wirtschaftliche Grundlage der städtischen
Lebensweise dauerhaft zu sichern und umweltschonendes, ressourcenbewußtes Wirtschaften zu stärken.
Städtebauliche Strategien im Handlungsfeld 'Standortsichernde Wirtschaftsförderung' sind u. a.:
- Sicherung innerstädtischer Wirtschaftsstandorte;
- Schaffung wohngebietsverträglicher Arbeitsplätze;
- Stärkung und Entwicklung innerstädtischer Zentren;
- gezielte Standortförderung für umweltschonende Betriebe.
- Die Modellstädte streben an, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
besondere Zügigkeit walten zu lassen und innovative Verfahren und Kooperationsformen
zu erproben. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit im regionalen Kontext.
- Die Möglichkeiten der standortsichernden Wirtschaftsförderung sind durch
geeignete Pilotprojekte und -maßnahmen sowie durch Auswertung von Befragungen bzw.
Expertengesprächen beispielhaft zu belegen. Dabei sind die Möglichkeiten der
vertraglich abgesicherten Zusammenarbeit mit Unternehmen mit dem Ziel des Umweltschutzes
besonders zu nutzen.

§ 7 Zeitplan
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre. Zum Weltstädtebaukongreß
im Jahr 2000 wird eine Zwischenbilanz gezogen, in die die Modellstädte ihre
Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich einer Erfolgskontrolle der geförderten
Maßnahmen, einbringen. Es wird die Option offen gehalten, spätestens bis
zum Jahr 2010 eine Erfolgskontrolle bezüglich der langfristigen Wirkungen
durchzuführen.
§ 8 Kooperation und Erfolgskontrolle
- Die Modellstädte verpflichten sich zu einer prozeßbegleitenden
Erfolgskontrolle und Berichterstattung sowie zu einer aktiven Mitwirkung an dem
Erfahrungsaustausch im Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes 'Städte der Zukunft'.
Die Modellstädte werden dabei unterstützt durch lokale Forschungsagenturen,
die u.a. den Informationsfluß im Forschungsfeld sicherstellen, vor allem zu der
vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit der
Projektleitung beauftragten Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung.
- Die Modellstädte verpflichten sich, zu Beginn des Förderzeitraumes und zum Ende
jeweils eine Bürgerumfrage durchzuführen. Im Rahmen dieser Bürgerumfragen
werden u. a. Fragen zur Einschätzung der Umweltsituation, der Wohnqualität, der
Situation im Stadtverkehr, und zu weiteren Faktoren, die Auskunft über Veränderungen
in der Lebensqualität geben können, gestellt. Laufende Bürgerumfragen in den
Modellstädten können genutzt werden. Die konkrete Ausgestaltung der
forschungsfeldspezifischen Anforderungen an die Bürgerumfragen ist zwischen den
Modellstädten und mit der ExWoSt-Forschung abzustimmen.
§ 9 Förderung
- Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unterstützt die
Modellstadt bei den genannten Maßnahmen und Vorhaben durch die Bereitstellung von Mitteln aus
dem ExWoSt-Programm.

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