Bundestagswahl 1998
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Stichwort: Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl 1998 sind Sie, wenn Sie am Wahltag
  1. Deutsche(r) sind (Artikel 116 Abs. 1 GG),
  2. das 18. Lebensjahr vollendet haben (d.h. am 27.09.80 oder früher geboren sind),
  3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 27.06.98 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  4. nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 12 Abs. 2 BWG) sind auch sog. Auslandsdeutsche zur Bundestagswahl wahlberechtigt. Sie müssen jedoch einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Wahlamt.

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Stichwort: Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung

In das Wählerverzeichnis der Stadt Münster werden Sie eingetragen, wenn Sie am Stichtag 23.08.1998 in Münster mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen (Wahlberechtigung) erfüllen. Die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis zum 06.09.1998 eine Wahlbenachrichtigung durch die Post.

Wenn Sie bis zum 06.09.1998 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, damit geprüft werden kann, aus welchen Gründen Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.

Ihre Rückfrage sollten Sie umgehend stellen, da die Antragsfrist zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses am 06.09.98 abläuft.

Die Wahlbenachrichtigung soll Ihnen ersparen, durch persönliche Einsichtnahme festzustellen, ob Sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen sind, und Wahlberechtigte, die keine Benachrichtigung erhalten haben, zur Nachprüfung ihrer Eintragung veranlassen. Sie soll Ihnen weiter die wichtigsten Hinweise für die Ausübung Ihres Wahlrechts am Wahltag (Wahlraum, Wahlzeit) geben und insoweit einen geordneten Ablauf der Wahlhandlung am Wahltag sicherstellen.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 07.09. bis 11.09.1998 während der Dienststunden zu Ihrer Einsicht im Wahlamt aus.

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie während der Dauer der Auslegung Einspruch einlegen. Sie müssen dann die erforderlichen Beweise erbringen.

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Stichwort: Wahllokale, Stimmabgabe

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet. Die Lage Ihres Wahllokals können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Alle Wahllokale werden von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Sie müssen den Stimmzettel in einer Wahlzelle im Wahlraum kennzeichnen und in den Wahlumschlag legen. Von sich aus können Sie nicht auf die geheime Stimmabgabe verzichten.

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Stichwort: Briefwahl

Sie erhalten mit Ihrer Wahlbenachrichtigung auch einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Wenn Sie Ihr Wahllokal am Wahltag z.B. wegen Krankheit oder Urlaub nicht aufsuchen können, sollten Sie diesen Antrag ausfüllen und in einem Briefumschlag (Porto 1,10 DM) an das Wahlamt senden. Sie erhalten dann per Post einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Es ist besonders wichtig, im Antrag genau anzugeben, an welche Adresse die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Selbstverständlich können Sie z.B. auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angeben.

Die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrages auf Zusendung der Wahlunterlagen garantiert eine zügige Bearbeitung. Formlose Anträge sind zwar möglich, können aber die Bearbeitung und den Versand verzögern. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wenn Sie für eine andere wahlberechtigte Person den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen wollen, müssen Sie durch schriftliche Vollmacht nachweisen, daß Sie dazu berechtigt sind. Die Vollmacht ist formlos auszustellen.

Sobald die Stimmzettel vorliegen - etwa ab 25. August - können Sie auch im Wahlamt an Ort und Stelle per Brief wählen.

Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 25.09.1998, 18.00 Uhr.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt / zugestellt werden.

Bei der postalischen Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt ist ein rechtzeitiger Eingang nur gewährleistet, wenn Sie den Wahlbrief bis spätestens 25. September 1998 abgeschickt haben.
Nach der Postbriefkastenleerung am Samstag vor der Wahl eingeworfene Wahlbriefe werden von der Deutschen Post AG am Wahlsonntag nicht mehr zugestellt. Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern empfiehlt das Wahlamt deshalb, Wahlbriefe am Samstag und Sonntag nicht mehr zur Post zu bringen, sondern persönlich am
Samstagmorgen zwischen 8.00 und 12.00 Uhr im Hauptwahlbüro, Stadthaus I, Klemensstraße 10, Rathausinnenhof
oder am
Wahlsonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr in der Wahlleitung im Stadtweinhaus, 1. Etage, Prinzipalmarkt 8,
abzugeben oder in den
städtischen Hausbriefkasten, Stadthaus I, neben Haupteingang Klemensstraße 10
zu werfen. Der Briefkasten wird am Wahltag um 18.00 Uhr letztmalig geleert.

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Stichwort: Stimmzettel, Wahlbewerber

In Münster bewerben sich 11 Kandidaten - Erststimmen - um einen Sitz im Deutschen Bundestag. Es sind:

Catenhusen, Wolf-MichaelSPD
Polenz, RuprechtCDU
Dr. Goez, Christoph-ErichF.D.P.
Nachtwei, WinfriedGRÜNE
Proske, StefanPDS
Hennig, Hans-DieterGRAUE
Köller, Helga-RuthREP
Kettner, KarinFeministische Partei DIE FRAUEN
Parchow, AchimNATURGESETZ
Kersting, Gerdödp
Becker, Magnus...fördert den Jugendschutz!

Um die Zweitstimme kämpfen auf der Landesliste 25 Parteien:

Original: 165 KB!Stimmzettel der Stadt Münster,
Wahlkreis 99 Münster (165 KB!)

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Stichwort: Wahlergebnisse

Mit dem vorläufigen Endergebnis rechnen wir gegen 21.30 Uhr. Zwischenergebnisse stellen wir Ihnen auf diesen Seiten laufend zur Verfügung. Dabei bieten wir Ihnen als Vergleichszahlen auch die Ergebnisse von der Bundestagswahl 1994.

Die jeweiligen Zwischenergebnisse stehen ab etwa 18.45 Uhr auch in der Bürgerhalle des Rathauses, Prinzipalmarkt, zur Verfügung.

Die dort stattfindende Präsentation ist öffentlich, d.h. Sie können sich dort live und vor Ort über den Ausgang der Wahl informieren.

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Stichwort: Wahlamt

Die Adresse des Wahlamtes lautet:

Stadt Münster
Wahlamt
Klemensstraße 10 (Stadthaus I, Stadthaussaal, Eingang G, Rathausinnenhof)
48127 Münster

E-Mail: 33wahlen@stadt-muenster.de
 
Öffnungszeiten (ab 25.08.1998):
 
montags - mittwochs: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
donnerstags: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags:
 
8.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
 
Freitag, 25.09.1998: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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