Münster (SMS) Die Heimaufsicht der Stadt kann jetzt auch auf die Kompetenzen einer eigenen Pflegefachkraft zurückgreifen. Möglich wurde das durch Teilung eines frei gewordenen Arbeitsplatzes in zwei Halbtagsstellen, von denen eine mit Barbara Roters als Fachfrau für Pflegefragen, die andere mit Heike Pötter als Verwaltungsfachfrau besetzt wurde. Die beiden bilden zusammen mit Angelika Eusterwiemann das dreiköpfige Aufsichtsteam im Sozialamt.
Die Heimaufsicht ist Anwalt für alte und behinderte Bewohner von Heimen und betreuten Wohnanlagen. Weiter ist sie Ansprechpartner für Angehörige und für Beschäftigte der Heime und Einrichtungen. Mindestes einmal im Jahr prüft sie die Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, in denen mehr als 3700 Menschen leben. Unter anderem interessiert sie sich dann für die Personalausstattung und die Verpflegung. Gegebenenfalls wird sie auch auf Hinweis von Bewohnern und Angehörigen aktiv. Durch die Stellenneubesetzung kann sie künftig noch intensiver die Qualität von Pflege prüfen und dazu beraten.
Landesweit stehen in der Heimaufsicht erhebliche Änderungen bevor. Bislang gilt hier Bundesrecht, die Aufgaben werden von den kreisfreien Städten und Kreisen in eigener Verantwortlichkeit wahrgenommen. Spätestens im Januar 2009 soll in NRW ein eigenes "Wohn- und Teilhabegesetz" in Kraft treten. Dann erteilt das Land den Kommunen genaue Weisungen, wie sie die Heimaufsicht wahrzunehmen haben. Die jährlichen Kontrollen in Einrichtungen erfolgen künftig ausschließlich unangemeldet. Neu ist außerdem, dass die Prüfberichte mit den Kontrollergebnissen in Kurzform veröffentlicht werden.
Die Heimaufsicht ist im städtischen Sozialamt, Hafenstraße 8, erreichbar, Tel. 4 92-50 28, -50 67 und -50 84.
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Angelika Eusterwiemann, Heike Pötter und Barbara Roters (v.l.) bilden die Heimaufsicht. Foto: Presseamt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
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Pressemitteilungen
03.07.2008
Lobby für 3700 alte und behinderte Heimbewohner
Heimaufsicht der Stadt jetzt mit eigener Fachfrau für Pflegefragen / Ab Januar gilt Landesrecht
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