Vier Mobilfunkanbieter haben in Münster ihr Mobilfunknetz aufgebaut. Je mehr Menschen gleichzeitig telefonieren wollen, desto kleinzelliger muss das Mobilfunknetz sein. Die Funkzellen im Innenstadtbereich haben nur einen Durchmesser wenigen hundert Metern. Daher ist dort die Anzahl der Basisstationen höher. Ist die Anlage selbst niedriger als zehn Meter, ist sie nach Landesrecht genehmigungsfrei. Erst wenn es sich um eine höhere Sendeanlage handelt, ist eine Genehmigung des Bauordnungsamtes erforderlich.
Betreiber haben einen öffentlichen Versorgungsauftrag
Die Mobilfunkanbieter haben einen öffentlichen Versorgungsauftrag und dienen somit dem Gemeinwohl, hat das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt. "Die Baugenehmigung müssen wir erteilen, wenn die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden“. erklärt Wolfgang Hanne, Fachstellenleiter im Bauordnungsamt. Die Immissionsschutzprüfung erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Sie bestätigt mit ihrer Standortbescheinigung, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Stadt kümmert sich um die Ängste der Bürger
Die Stadt Münster geht aber über den rechtlichen Rahmen deutlich hinaus. "Viele Menschen haben Angst vor der Strahlung, die sie nicht sehen und auch nicht in ihren Auswirkungen einschätzen können. Das nehmen wir sehr ernst", betont der städtische Immissionsschutzberater Jochen Brinkheetker vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz. "Daher hat der Umweltausschuss beschlossen, dass – nicht in erster Linie wegen möglicher tatsächlicher Gesundheitsgefahren, sondern vielmehr um dieser gefühlten Unsicherheit entgegenzukommen – beispielsweise auf Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenwohnheimen erst gar keine Sendeanlagen installiert werden sollen."
Zu solchen "empfindlichen Nutzungen" schlägt die Verwaltung Abstände vor, die sich an den Schweizer Grenzwerten orientieren. "Und die liegen bei lediglich einem Zehntel der gesetzlichen Grenzen", so Brinkheetker.
Stadtgestaltung bleibt ein Thema
Zu der Verunsicherung wegen möglicher oder ungeklärter Gesundheitsgefahren gesellt sich bei vielen Menschen das ästhetische Unbehagen. Statistisch nutzen weit mehr als 80 % aller in Deutschland lebenden Menschen inzwischen ein Handy. Aber wer will schon gern einen Funkmast in der Nachbarschaft haben?
Michael Kappel, Denkmalpfleger im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, sieht die Sache ganz pragmatisch: "In der Innenstadt hilft uns gegen den Antennensalat das Ortsrecht. In den übrigen Stadtteilen hat die Stadtplanung leider nur wenig Handhabe." Eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Netzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden sorgt dafür, dass die Städte über geplante Sender informiert werden. Die Stadt Münster prüft dann, ob die vom Umweltausschuss beschlossenen Kriterien erfüllt sind.
Im aktuellen Fall bot der Buddenturm sich an. "Ich war ja zu Anfang strikt dagegen", gesteht Michael Kappel. "Andererseits: O2 hat alle denkmalrechtlichen Anforderungen erfüllt, sodass man dem Buddenturm später nichts von seinem technischen Innenleben ansieht. Das ist dann ja auch ein Vorteil". Selbst beim Tag des offenen Denkmals im September werde man den Turm von innen besichtigen können, beruhigt Kappel. Auch in zahlreichen Kirchtürmen und auf anderen denkmalgeschützten Gebäude sind bereits Sendeanlagen installiert.
Wer wissen möchte, an welchen Stellen im Stadtgebiet sich Sendeanlagen für den Mobilfunk befinden, der kann sich auf den Internetseiten des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz schlau machen: www.muenster.de/stadt/umwelt/elektrosmog_mobilfunk.html. Infos gibt es außerdem beim städtischen Immissionsschutzberater Jochen Brinkheetker, Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Tel. 4 92 – 67 99.