Feucht- und Nassgrünland, Heiden, Sandtrockenrasen, naturnahe Gewässer und Auenwälder gehören zu den durch Flächenversiegelung und Entwässerung stark gefährdeten Biotopen, die den Schutz des Landschaftsgesetzes genießen. Damit die Biotope langfristig erhalten bleiben, hat der Gesetzgeber die LÖBF beauftragt, diese Flächen zu erfassen und im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde genau abzugrenzen. Auf diese Weise entsteht für die Eigentümer Rechtssicherheit und die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird geschaffen: Die Eigentümer erhalten in den gesetzlich geschützten Biotopen ebenso wie in Naturschutzgebieten einen finanziellen Ausgleich für die Bewirtschaftung von Grünland.
Damit die Kartierer ihre Arbeit erledigen können, müssen sie auch Grundstücke betreten. Die Kartierung erfolgt nur außerhalb der Naturschutzgebiete. Die LÖBF wird die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope in diesem Jahr landesweit abschließen und bittet darum, die Kartierer bei ihrer Arbeit zu unterstüzen. Ansprechpartner bei der LÖBF ist Bruno Bierschenk, Tel. 02361 / 30 53 13.
Foto: Gesetzlich geschütztes Biotop: Heide und Sandtrockenrasen am Hiltruper See. Foto: Presseamt Stadt Münster. Abdruck honorarfrei.