Während der Offenlegung zu den Dienststunden (montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr) können Bedenken oder Anregungen zu den Maßnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auch in der Münster Information am Stadthaus 1, Klemensstraße 10, und bei der Bezirksverwaltung Hiltrup, Patronatsstraße 20, wo die Pläne ebenfalls ausliegen, werden Bedenken oder Anregungen angenommen.
Nach dem Kommunalabgabengesetz beteiligen sich die Anlieger an den Kosten. Die Beiträge verteilen sich auf der Grundlage der Grundstücksgröße und Ausnutzbarkeit über alle erschlossenen Grundstücke.
Welcher Beitrag auf das jeweilige Grundstück entfällt, kann vom jeweiligen Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten beim Tiefbauamt der Stadt Münster (Telefon 4 92-69 25) erfragt werden. Fragen zur technischen Abwicklung beantworten die Stadtwerke Münster unter Telefon 6 49-35 61.