Münster (SMS) Welche Regelungen für Um- und Anbauten gelten künftig in der ehemaligen britischen Wohnsiedlung Borghorstweg in Gievenbeck? Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung legt den Bebauungsplan-Entwurf für diese Siedlung ab Montag, 2. Juni, öffentlich aus.
Das Plangebiet umfasst 54 Reihenhäuser, zehn Doppelhäuser und vier Einfamilienhäuser, jeweils errichtet in den 1960er Jahren. Das charakteristische, städtebauliche Bild der Siedlung ist bis heute erkennbar und soll auch weiterhin erhalten werden. Ausbau- und Modernisierungswünsche der neuen Eigentümer können gleichwohl umgesetzt werden. Unter welchen Bedingungen zeigt der neue Bebauungsplan auf. Die dort formulierten Regelungen haben sich im Vergleich zum Vorentwurf in Teilen noch geändert.
Bis einschließlich 2. Juli kann der Bebauungsplan (Nr. 546 Gievenbeck – Billerbeckweg / Ahausweg / Borghorstweg / Gievenbach) im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Öffnungszeiten: Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr, Fr 8 - 13 Uhr). Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben oder zur Niederschrift zu erklären. Im Internet ist der Plan ebenfalls ab dem 2. Juni unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung einzusehen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat in dieser Siedlung bereits mehrere Wohneinheiten verkauft. Mit ihren Fragen zum Umgang mit den Gebäuden und Grundstücken können sich die neuen Eigentümer an das städtische Planungsamt wenden (Tel. 4 92 - 61 97). Neben dem umfassenden Internetangebot bieten die Stadtplaner auch persönliche Beratungen im Kundenzentrum im Stadthaus 3 am Albersloher Weg an.
Für die neuen Anwohner der Siedlung Borghorstweg ist auch die langfristige Entwicklung in der Nachbarschaft von Interesse. Der nördlich angrenzende Sportplatz soll zukünftig bebaut werden. Hier sollen neben Wohnhäusern auch eine Kindertagesstätte und ein Kinderspielplatz realisiert werden.
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26.05.2014