Münster (SMS) Was müssen die neuen Hauseigentümer in den Briten-Siedlungen Zum Erlenbusch und Rumphorstweg beachten, wenn sie an einem Umbau der Häuser oder an einem Anbau interessiert sind? Welche Bau- und Gestaltungsregelungen gelten künftig? Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung legt die Bebauungsplan-Entwürfe für diese beiden Siedlungen ab Dienstag, 22. April, offen.
Bis einschließlich 22. Mai können die Bebauungspläne (Nr. 555 Angelmodde – Heidestraße / Zum Erlenbusch / Buschstraße plus Erhaltungs- und Gestaltungssatzung und Nr. 551 Rumphorstweg / Vivaldistraße) im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Öffnungszeiten: Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr, Fr 8 - 13 Uhr). Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben oder zur Niederschrift zu erklären. Im Internet finden sich die Pläne ebenfalls ab dem 22. April unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung.
Mit 57 Reihenhäusern, 17 Zweifamilienhäusern und fünf Mehrfamilienhäusern ist die Siedlung Zum Erlenbusch das Quartier mit den meisten Wohneinheiten unter den insgesamt 18 ehemaligen britischen Wohnstandorten in Münster. Die Siedlung aus den 50er Jahren zeichnet sich durch ihr einheitliches und weitläufiges Erscheinungsbild aus, das über eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie den ergänzenden Bebauungsplan gesichert werden soll. Das charakteristische, städtebauliche Bild der Siedlung ist bis heute erkennbar und soll - unter Berücksichtigung der Ausbau- und Modernisierungswünsche der Eigentümer - auch weiterhin erhalten werden. Zwei Neubauangebote, die auf die Struktur der Siedlung Rücksicht nehmen, schaffen zudem neue Wohnmöglichkeiten im Quartier.
Das Plangebiet Rumphorstweg umfasst 17 freistehende Einfamilienhäuser - errichtet in den 1950er Jahren - und ein Baufeld für den Neubau eines weiteren Einfamilienhauses. Der Bebauungsplan soll den Charakter der Gartenstadt sichern, gleichwohl gibt es individuelle bauliche und gestalterische Freiheiten.
An beiden Standorten sind bereits Wohneinheiten von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verkauft worden. Mit ihren Fragen zum Umgang mit den Gebäuden und Grundstücken können sich die neuen Eigentümer an das städtische Planungsamt wenden. Insbesondere bei der Siedlung Zum Erlenbusch sind aufgrund der Erhaltungssatzung geplante Änderungen an den Gebäuden oder Grundstücken mit der Stadt abzustimmen. Neben dem umfassenden Internetangebot bieten die Stadtplaner auch persönliche Beratungen im Kundenzentrum im Stadthaus 3 am Albersloher Weg an.
Seiteninhalt
Pressemitteilungen
16.04.2014