Zuwendungen werden im Einzelnen gewährt für den Einbau von Lärmschutzfenstern und -außentüren in Aufenthaltsräumen sowie für schallgedämmte Lüftungen in Schlafräumen, deren Bewohnerinnen und Bewohner extremen Lärmbelastungen durch Straßenverkehr ausgesetzt sind. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Wohnungen und Häuser in einem Straßenabschnitt liegen, an dem die Lärmbelastung einen Pegel von 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht übersteigt. Das Infoheft enthält eine entsprechende Straßenliste. Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamtes (Tel. 4 92-66 45).
Die Broschüre "Schallschutz für Wohnungen" ist kostenlos beim Tiefbauamt, Königsstraße 52 (Internet: www.muenster.de/stadt/tiefbauamt), in der Bürgerberatung des Presse- und Informationsamtes und beim Umweltbüro im Stadthaus I erhältlich.