Mit der Radverkehrsnovelle hat der Bund eine Reihe von Regelungen, die Münster schon vor Jahren modellhaft eingeführt hat, zur Regellösung erklärt. Dazu zählen etwa Fahrradstraßen, Kombispuren für Bus und Rad und die Markierung von sogenannten Schutzstreifen durch unterbrochene Linien. Wegen seiner Vorreiterrolle bei der Radverkehrsförderung hat Münster in diesen Punkten die Radverkehrsnovelle vorweggenommen, hier ändert sich für die Verkehrsteilnehmer nichts.
Anders sieht es bei der Pflicht zur Benutzung des rund 250 Kilometer langen Radwegenetzes aus. Die Stadt mußte mit einem Aufwand von etwa 200 000 Mark 1300 Schilder installieren lassen, um der neuen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form zu genügen. Bisher war es in Münster nicht üblich, die rot gepflasterten Radwege zusätzlich noch mit Schildern zu versehen.
Für die Ausweisung von benutzungspflichtigen Radwegen hat eine Arbeitsgruppe aus Ordnungsamt, Polizei, Stadtwerken, Tiefbauamt und Planungsamt folgende Grundsätze aufgestellt: Alle Radwege an Hauptverkehrsstraßen fallen in diese Kategorie. Soweit sie an einzelnen Stellen bauliche Mängel aufweisen, sollen sie sobald wie möglich nachgebessert werden. Bei Radwegen an den weniger verkehrsbelasteten Gemeindestraßen wurde in jedem Einzelfall die Frage der Benutzungspflicht überprüft.
Unter dem Strich bedeutet das, daß in Münster der überwiegende Teil der Radwege benutzungspflichtig ist. Die Stadt trägt damit dem Umstand Rechnung, daß sie in den zurückliegenden Jahrzehnten ein weitgehend vorbildliches Radwegenetz geschaffen hat, das Radfahrern einen hohen Sicherheitsstandard bietet. Zudem ist dieses Wegenetz an vielen Kreuzungen an eigene Signalschaltungen gekoppelt. Nicht benutzungspflichtig sind ab 1. Oktober Radwege, die mit keinem der drei genannten Verkehrszeichen ausgeschildert sind. Steht beispielsweise an einem Gehweg das Zusatzschild "Radfahrer frei", dann darf dieser Weg von Radlern benutzt werden, muß aber nicht.
Über die neuen Regellösungen der Radverkehrsnovelle, die in Münster seit Jahren Praxis sind, informieren mehrere Faltblätter der städtischen Verkehrsplanung. Sie tragen die Titel "Neue Elemente im Radverkehr", "Fahrradstraßen" und "Informationen für Neubürger" und liegen unter anderem in der Bürgerberatung und in der Stadtbücherei aus.