Münster (SMS) Die Ankündigung der Autobahn GmbH, die Traglast an vielen Brückenbauwerken in Nordrhein-Westfalen neu auszuweisen und damit die Nutzungsmöglichkeiten zu verschärfen, hat die Stadt Münster überrascht. Auf Münsteraner Stadtgebiet sind insgesamt sieben Brücken betroffen. Insbesondere die Kurzfristigkeit der Umsetzung und ihre Folgen stellt Politik, Verwaltung und nicht zuletzt landwirtschaftliche Betriebe vor große Herausforderungen. Oberbürgermeister Markus Lewe hat bereits Kontakt mit der Autobahn GmbH aufgenommen und u.a. angemahnt, dass von Seiten der Bundeseinrichtung plötzlich viel Druck auf die betroffenen Kommunen erzeugt wird.
Denn: Die Autobahn GmbH des Bundes hat eine Frist bis Ende Oktober gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt sollen entsprechende Neu-Beschilderungen an den Bauwerken aufgestellt sein und alternative Routen für dort dann nicht mehr zulässige Kraftfahrzeuge feststehen. Termine zur beabsichtigten Erneuerung dieser Brücken hat die Autobahn GmbH hingegen bisher nicht genannt.
Was bislang bekannt ist, hat die Stadt Münster im folgenden FAQ zusammengestellt:
Welche Bauwerke sind betroffen?
Es handelt sich hierbei um die Autobahnbrücken am Rüschhausweg, Landwehr, Bredeheide, Am Rohrbusch und Bönneweg (alle A1) sowie Wiedaustraße und Vogelsang (beide A43).
Wie kam es zu dieser Entscheidung der Autobahn GmbH des Bundes?
Innerhalb des Gebietes der Niederlassung Westfalen der Autobahn GmbH des Bundes sind 334 Brückenbauwerke gelistet, für die Gutachten zur Tragfähigkeit beauftragt wurden. Laut der Bestandsanalyse und vorangegangener „komplexer Berechnungen“ müssten diese Bauwerke erneuert werden, weil ihre Tragfähigkeit auf Dauer nicht genügt.
Was ist die direkte Folge dieser Gutachten für die Bürgerinnen und Bürger?
Besagte Brückenbauwerke sind offenbar den immer schwerer werdenden Fahrzeugen nicht mehr gewachsen, eine weiterhin uneingeschränkte Nutzung entsprechend des Status Quo könnte schwerwiegende Schäden am Bauwerk verursachen. Konkrete Schäden wurde jedoch nicht festgestellt. Um die Situation hier zu entschärfen, soll die bislang vorhandene gewichtsbeschränkende Beschilderung ersetzt werden, bestimmte schwere Fahrzeugtypen dürften diese Brücken also nicht mehr uneingeschränkt überfahren. Eine zusätzliche Reduktion der Fahrbahnbreite ist möglich, um eine Überlastung der Brücken zu vermeiden.
Was hat die Stadt Münster damit zu tun?
Baulastträger für Bundesfernstraßen ist zwar der Bund und damit zugleich für Ausweisung, Bau und Prüfung nach Bundesfernstraßengesetz zuständig. Trägerin der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten ist aber die Stadt Münster. Damit wird sie nun in die Pflicht zur Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen genommen.
Was ist nun von Seiten der Stadt zu tun?
Die jeweils sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen an den einzelnen Bauwerken machen jeweils angepasste Maßnahmen erforderlich. Da ohnehin eine Erneuerung des Bauwerks Bönneweg notwendig war und der Abriss mittlerweile erfolgt ist, fällt diese Brücke aus der Langfristplanung heraus, hier besteht kein Handlungsbedarf für die Stadt Münster. Die Autobahn GmbH teilte mit, dass diese Brücke bis zum Ende dieses Jahres erneuert werden soll.
Anders sieht es bei den zweispurigen Bauten am Rüschhausweg, Wiedaustraße und Vogelsang aus. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine gewichtsbeschränkende Beschilderung auf 40 Tonnen bei einstreifigem Verkehr oder 16 Tonnen bei freiem Begegnungsverkehr anzubringen. Für die einspurigen Brücken Landwehr, Bredeheide und am Rohrbusch muss die bestehende Gewichtsbeschränkung deutlich verschärft werden: auf 7,5 Tonnen bei freiem Begegnungsverkehr oder aber bei einstreifigem Verkehr auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen.
Was sind die nächsten Schritte der Stadt?
Die Stadt Münster wird nun nach Information durch die Autobahn GmbH des Bundes die jeweilige Situation prüfen, die Auswirkungen für den Verkehr insgesamt und für die Landwirtschaft betrachten. Kurzfristig sollen zudem gemeinsam mit den relevanten Akteuren Gespräche über die konkreten Lösungen geführt werden. In der Folge sollen unter anderem konkrete Umleitungsempfehlungen für den Schwerlastverkehr erarbeitet werden. Wichtig dabei wird es sein, die erwartbaren negativen Auswirkungen auf den Verkehr insgesamt, aber insbesondere auch auf den Schwerlastverkehr so gering wie möglich zu halten.
Kann die Stadt Münster die Erneuerung der Bauwerke beschleunigen?
Die Verwaltung kann keinen direkten Einfluss auf die Bauvorhaben des Bundes nehmen, will aber in Abstimmung mit den politischen Gremien eine Prioritätenliste zur Reihenfolge der Erneuerungen erarbeiten und der Autobahn GmbH des Bundes vorlegen - mit dem Ziel einer möglichst schnellen Behebung aller Einschränkungen. Seitens der Stadt wird zudem gefordert werden, bei den Erneuerungen der Brücken Wiedaustraße/Heroldstraße und Rüschhausweg auskömmliche Radverkehrsanlagen entstehen zu lassen.