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Pressemitteilungen


27.08.1997

Verwaltung hat Bedenken gegen Abfallplan der Bezirksregierung

Vorschlag: Beschlußfassung auf 1999 verschieben

(SMS) Die Stadtverwaltung begrüßt, daß sich die Bezirksregierung Münster in ihrem Entwurf zum Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk aufge- schlossen gegenüber dem innovativen münsterschen Abfallwirtschaftskonzept zeigt. Zugleich äußert sie aber auch Bedenken gegen einige Punkte in dem Plan- entwurf. Sie schlägt dem Rat vor, diese in einer Stellungnahme zu beschließen. "In Verbindung mit einem Bescheid der Bezirksregierung verlangt der Plan- entwurf eine Vorbehandlung des Restmülls ab Ende 1999. Damit verkürzt er die Übergangsfrist bis 2005, wie sie in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall festgeschrieben ist," so Umweltdezernent Heiner Pott. Außerdem fixiere er das Einzugsgebiet der Zentraldeponie Coerde auf das Stadtgebiet. Dadurch würden die Bemühungen der Stadt zur Kooperation mit Nachbarkreisen erschwert.

Die Verwaltung schlage vor, erst die Ergebnisse des Pilotverfahrens zur Rest- müllbehandlung abzuwarten und eine Frist einzuräumen, damit auf deren Grundlage Kooperationsgespräche mit Nachbarkreisen geführt werden können, erläuterte Werkleiter Patrick Hasenkamp von den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster (AWM). Erst nach Abschluß dieser Verhandlungen kann der Rat voraussichtlich im Herbst 1988 (dasselbe gilt auch für potentielle Kooperations- partner) definitiv über die weitere Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes entscheiden. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den bezirksweiten Abfallplan nicht schon im März 1998, sondern erst 1999 zu beschließen.

Bei einer Beschlußfassung im März 1998 würde die Bezirksregierung einen Abfallplan zu einem Zeitpunkt fixieren, zu dem die Abfallwirtschaftskonzepte der Kommunen noch nicht feststehen. Das widerspräche dem Gebot, die kommunalen Konzepte im Abfallplan des Bezirkes zu berücksichtigen. Ein weiteres Argument für die Verschiebung: Die Bezirksregierung selbst räumt in ihrem Planentwurf den Kommunen eine Frist bis Ende 1999 zur abschließenden Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte ein.

Die bei den Kommunen angelieferten Abfallmengen sind drastisch gesunken und werden weiter sinken. "Schon deshalb ist aus ökonomischen und ökologi- schen Gründen eine möglichst enge Zusammenarbeit zwischen Münster und den Münsterland-Kreisen geboten", betont der AWM-Werkleiter. Wird die münstersche Deponie von vornherein für tabu erklärt, würde das Koopera- tionsverhandlungen unnötig erschweren.

Kleine Restmengen von Müll, die Münster nicht mit seinem "kalten Verfahren" behandeln kann (dazu gehören etwa Krankenhausabfälle), sollen nach dem Planentwurf der Bezirksregierung verpflichtend im Müllheizkraftwerk Essen- Karnap verbrannt werden. Patrick Hasenkamp: "Das würde uns in unnötige wirtschaftliche Abhängigkeit bringen. Folge wären höhere Kosten, da Münster sich für diese Kleinmengen nicht auf dem freien Markt möglichst günstige Verbrennungskapazitäten sichern kann."

Absolut nicht akzeptabel wäre schließlich die Fristverkürzung zur Vorbehand- lung von Restabfällen auf Ende 1999. Egal ob das alternative münstersche Verfahren insgesamt umgesetzt wird oder nicht - die Stadt müßte den Restmüll dann zumindest vorübergehend in einer bestehenden MVA verbrennen. Das würde die Gebührenzahler mit jährlichen Zusatzkosten von etwa 30 Mio. DM für Verbrennung und Transport belasten. Konsequenz: Die Gebühren würden innerhalb von drei Jahren um mindestens 60 Prozent steigen.