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Pressemitteilungen


21.12.2016

Alles Geflügel muss in den Stall

Ab sofort gilt auch in Münster die Aufstallpflicht / 227 000 Tiere betroffen

Münster (SMS) Ab sofort muss auch auf dem Gebiet der Stadt Münster alles Geflügel in den Stall. Nachdem im Kreis Soest die Geflügelpest bei einem Putenmastbetrieb ausgebrochen ist und der H5N8-Erreger weiterhin deutschlandweit immer wieder bei Wildvögeln nachgewiesen wird, hat das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten die Aufstallpflicht angeordnet. "Egal ob Hobbyhaltung mit wenigen Tieren oder landwirtschaftliche Produktion in großem Maßstab: Alle Hühner, Enten und Gänse, Laufvögel, Fasanen und Wachteln müssen in den Stall", so Dr. Irene Salaschek, die Leiterin der Abteilung für Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten. Davon sind 380 Tierhaltungen mit 227 000 Tieren betroffen. Der weitaus größte Teil dieser Tiere - 222 000 - wird in 27 größeren landwirtschaftlichen Betrieben gehalten, das restliche Geflügel verteilt sich auf die Vielzahl der Betriebe mit weniger als 100 Tieren. Idealerweise erfolgt die Unterbringung in einem geschlossenen Stallgebäude. Es reicht allerdings auch aus, wenn eine Schutzvorrichtung vorhanden ist, die mit einer dichten Abdeckung gegen Einträge von oben (z.B. Wildvogelkot) gesichert ist und über eine gesicherte Seitenbegrenzung gegen das Eindringen von Wildvögeln verfügt. - Die Verfügung im Wortlaut: www.muenster.de/stadt