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Pressemitteilungen


02.12.2016

Justizvollzugsanstalt in Münster: Runder Tisch brachte Verständigung

Beteiligte einigen sich bei Besprechung in der JVA auf wichtige Eckpunkte / Dokument im Wortlaut

Münster (SMS) Am 1. Dezember 2016 hat auf Einladung des Justizministeriums ein Runder Tisch zur Thema "JVA Münster" unter Beteiligung der Bezirksregierung Münster, der Stadt Münster, des LWL, der BLB-Niederlassung Münster sowie der Anstaltsleitung und der Personalvertretungen stattgefunden. Die Beteiligten haben sich - unbeschadet der offenen bau- und denkmalrechtlichen Fragen - auf folgende Eckpunkte verständigt: I. Zukunft des Bestandsgebäudes 1. Das laufende denkmalschutzrechtliche Verfahren der Bezirksregierung hat sich bislang ausschließlich mit dem Aspekt der Sicherung des Denkmals beschäftigt. 2. Bislang liegen weder eine Entscheidung noch eine rechtliche Prüfung zur Frage der Sanierbarkeit und / oder zukünftigen vollzuglichen Nutzung nach einer Sanierung des Bestandsgebäudes vor. 3. Das Justizministerium wird kurzfristig die Bezirksregierung, den LWL, den BLB und die Fachgutachter zu einem Gespräch einladen. In diesem Gespräch sollen die baulichen Voraussetzungen für eine weitergehende vollzugliche Nutzung des bisherigen Standortes erörtert werden, um so schnell wie möglich weitere Haftplätze – über die zur Zeit nutzbaren Plätze hinaus – am vorhandenen Standort wieder verfügbar machen zu können. II. Suche nach einem neuen Standort 1. Die Vertreter des Landes und der Stadt Münster betonen die gemeinsame Absicht, die Suche nach einem neuen Standort auf dem Gebiet der Stadt Münster weiter voranzutreiben. Dabei ist es Ziel, eine von beiden Seiten gemeinsam getragene Lösung für einen verfügbaren Standort zu finden. 2. Das Justizministerium betont die Notwendigkeit, so schnell wie möglich einen funktional dem Justizstandort Münster zugeordneten Standort für eine Justizvollzugsanstalt festzulegen. Vor diesem Hintergrund wird das Justizministerium gemeinsam mit dem BLB auch Standorte außerhalb der Stadt Münster suchen. 3. Die Stadt Münster betont, dass sie, wie schon bisher, auch weiterhin alles tun wird, um die Suche nach einem Standort für eine neue Justizvollzugsanstalt auf dem Gebiet der Stadt Münster zu unterstützen.