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Pressemitteilungen


22.11.2016

In Münster weiter kein Fall von Vogelgrippe

Hygienestandards auch für kleine Betriebe mit Geflügelhaltung

Münster (SMS) In Münster ist bislang kein Verdachtsfall aufgetreten, dass Wildvögel oder Hausgeflügel mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 infiziert sein könnten. Gleichwohl rät das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Geflügelhaltern unverändert zur Vorsicht. "Auch wenn die Verfügung des Landes NRW für Münster keine Aufstallung vorschreibt, sollten Betriebe ihre Tiere aus eigenem Interesse im Stall unterbringen", sagt Dr. Thorsten Krause, der Leiter des städtischen Veterinärwesens. Ausnahmslos allen Betrieben mit Geflügelhaltung schreibt die Eilverordnung des Bundes sogenannte Bio-Sicherheitsmaßnahmen vor. Diese sollen auch für kleine Betriebe mit bis zu 1000 Stück Geflügel das Risiko der Einschleppung oder Verschleppung des Virus durch Menschen verringern. Unter anderem sind Ställe gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Betriebsfremde haben nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung Zutritt und der Betrieb muss eine Einrichtung zum Händewaschen und zur Schuhdesinfektion vorhalten. Schließlich ist ein Bestandsregister mit der Anzahl an verendetem Geflügel und gelegten Eiern je Werktag zu führen. Ein Merkblatt mit Details kann auf der Homepage der Abteilung Verbraucherschutz des Gesundheitsamtes abgerufen werden: www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz Ungeachtet der neuen Bundes-Verordnung gilt im Übrigen weiterhin eine Verfügung des Landes NRW vom 14. November. Diese weist einen hundert Meter breiten Streifen rund um die Rieselfelder als Risikogebiet aus und verbannt die insgesamt 66 Hühner, Enten und Gänse in den davon betroffenen fünf Betrieben in die Ställe.