01.09.2010
Keine neue Lohnsteuerkarte für 2011
Amt für Bürgerangelegenheiten erläutert elektronisches Verfahren / Änderungen und Eintragungen ab nächstem Jahr nur noch beim Finanzamt möglich
Münster (SMS) Die Lohnsteuerkarte für 2010 gilt auch noch für 2011. Sie darf daher auf keinen Fall vernichtet werden. Die farbige Pappkarte ist die Letzte ihrer Art und wird ab 2012 durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt. "Erstmals verschicken wir im Herbst keine Lohnsteuerkarten", erläutert Alois Weihermann, Leiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten. "Wichtig ist, dass Arbeitgeber die aktuelle Karte nicht am Jahresende vernichten, sondern sie in 2011 weiter einsetzen."
Die Lohnsteuer wird künftig papierlos mit dem neuen elektronischen System "ELStAM" abgerechnet. "ELStAM" steht für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale" und wird nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern installiert. "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen demnächst keine Lohnsteuerkarte mehr bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung der Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden dem Arbeitgeber von der Datenbank zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt soll dadurch erleichtert werden, lästiger Papierkram entfällt", so Weihermann.
Da die Einführung des elektronischen Verfahrens stufenweise erfolgt, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 zunächst weiter. Für alle Änderungen und Eintragungen ist aber ab 2011 nicht mehr die Meldebehörde, sondern nur noch das Finanzamt zuständig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erstmals im Jahr 2011 lohnsteuerpflichtig arbeiten, bekommen beim Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung.
Ab 2012 soll das Verfahren "ELStAM" allgemein angewandt werden. Die Finanzverwaltung wird dann dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale für die Besteuerung des Arbeitnehmers übermitteln. Alle Daten werden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, fragt der Arbeitgeber beim BZSt nach den notwendigen Daten, um sie dann in das Lohnkonto des Beschäftigten zu übernehmen. Beschäftigte müssen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nur noch ihre steuerliche Identifikationsnummer angeben und ihr Geburtsdatum.
"Die Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier hat übrigens keine Auswirkungen auf die Steuererklärung. Die muss wie gehabt erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden", stellt Alois Weihermann klar.