28.01.2013
Änderungen beim Elterngeld
Berechnung wird einfacher / Gültig für Geburten ab 1. Januar 2013
(SMS) Beim Elterngeld sind mit dem "Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs" einige Änderungen in Kraft getreten, die für Eltern gelten, deren Kinder ab dem 1. Januar 2013 geboren werden.
Das Elterngeld soll jungen Eltern einen finanziellen Schonraum geben und den regelmäßigen wirtschaftlichen Standard sichern, den die Familie vor der Geburt ihres Kindes hatte, damit sie im ersten Lebensjahr ganz für ihr Kind da sein können.
Ziel der neuen Regelungen ist es, für die Bestimmung der Elterngeldhöhe ein möglichst repräsentatives Einkommen vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legen. Zugleich erleichtern die Neuregelungen insbesondere für Selbstständige die mitunter sehr aufwändige Einkommensermittlung. Zur Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens werden sowohl bei Beschäftigten als auch bei Selbstständigen die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben pauschaliert ermittelt.
So können Elterngeldanträge einfacher gestellt und schneller bearbeitet werden. Nach Einschätzung der Elterngeldstelle im städtischen Amt für Kinder, Jugendliche und Familien werden in der überwiegenden Zahl der Fälle die neuen Regelungen zu keinen nennenswerten Änderungen in der Elterngeldhöhe führen.
Bei Beschäftigten wird das Einkommen weiterhin in der Regel aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ermittelt. Der steuerpflichtige Bruttolohn wird als Ausgangspunkt der Berechnung wie bisher aus den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen entnommen.
Von den Vereinfachungsregelungen der Einkommensberechnung profitieren auch Selbstständige. Gewinneinkünfte werden über den Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes nachgewiesen. Damit ist beim Elterngeld eine gesonderte - in der Regel Kosten verursachende - Aufstellung des Einkommens vor der Geburt nicht mehr notwendig. Einkommen während des Elterngeldbezuges müssen Selbständige allerdings weiterhin anhand von Einnahmen- und Überschuss-Rechnungen ermitteln.
Eine erste Orientierung zur Höhe des zu erwartenden Elterngeldanspruches kann der Elterngeldrechner auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugendgeben: www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner.
Auch die Elterngeldstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Hafenstraße 30, hilft gerne weiter: montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr; donnerstags auch am Nachmittag von 14.30 bis 18 Uhr. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten junge Eltern vorab telefonisch Kontakt mit der Elterngeldstelle aufnehmen: 4 92-28 91.