04.03.2015
Bremer Straße: Kurze Stopps zum Beladen und Entladen jetzt möglich
Stadt passt Verkehrsregeln aktueller Situation an und hebt absolutes Halteverbot in einem Abschnitt auf / Begegnungsverkehr funktioniert reibungslos
Münster (SMS) Seit Mitte Januar gelten auf der Bremer Straße neue Regeln für Autofahrer und Radfahrer. Damit begegnete die Stadt der erwarteten Verkehrszunahme auf der Bremer Straße, nachdem der Haupteingang auf der Westseite des Bahnhofs geschlossen worden war. Stadt und Polizei beobachteten die geänderte Situation in den vergangenen Wochen intensiv und kamen zu dem Ergebnis, dass das absolute Halteverbot auf der Fahrbahn der Bremer Straße auf einem Abschnitt gelockert werden kann: Zwischen Hausnummer 28 und Hausnummer 42 in Fahrtrichtung Hafenstraße ist das absolute Halteverbot in ein Parkverbot (eingeschränktes Haltverbot) umgewandelt worden. Die Neuregelung ist seit einigen Tagen in Kraft.
Der Grund: Der Verkehr hat nicht in dem Umfang zugenommen, wie es zunächst erwartet worden war und auch der Begegnungsverkehr funktioniert weitgehend problemlos. Außerdem hat die Verlegung der Haltestelle für Fernbusse an die Ecke Hafenstraße / Frie-Vendt-Straße für eine erhebliche Verringerung der Verkehrsmenge gesorgt. Bis zu 80 Busse rollten zuvor an einem Tag durch die Bremer Straße.
Die Stadt hat die Verkehrsregeln nun der aktuellen Situation angepasst. Die neue Regelung bringt den Anwohnerinnen und Anwohnern und den anliegenden Gewerbebetrieben einen handfesten Vorteil: Ein kurzer Stopp zum Be- und Entladen ist jetzt möglich. Die Verkehrsplaner gehen davon aus, dass trotzdem Lücken bleiben, die das Ausweichen bei entgegenkommenden großen Fahrzeugen ermöglichen.
Generell kann der Straßenabschnitt nicht zum Parken freigegeben werden, denn auf der Fahrbahn der Bremer Straße sind auch Radfahrer unterwegs. Die Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben worden, um den vielen zusätzlichen Radfahrern und Fußgängern, die nach Beginn der Bauarbeiten am Hauptbahnhof die Bremer Straße benutzen, mehr Raum zu geben.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass das absolute Halteverbot nur für den gekennzeichneten Straßenabschnitt gelockert wird. Zwischen Hamburger Straße und Meppener Straße ist die Bremer Straße so eng, dass die bisherige Regelung mit absolutem Halteverbot beibehalten werden muss. Nur so können Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss gewährleistet werden.