Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

18.12.2002

Rutschfrei durch den Winter

Städtisches Faltblatt gibt Infos und Tipps zur Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glatteis

(SMS) Niedrige Temperaturen und leichter Schneefall – da freut sich manch einer schon auf besinnliche Weihnachten. Doch wenn es draußen eisig und glatt wird, ist zunächst einmal Anpacken gefragt: Die städtische Satzung verdonnert alle Anlieger zum Räumen und Streuen. Wie´s geht und woran man noch denken sollte, erklärt ein Faltblatt, das es jetzt in neuer Auflage in der Bürgerberatung und im Umweltbüro (Stadthaus 1), bei den Abfallwirtschaftsbetrieben in der Rösnerstraße 10 sowie beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz (Stadthaus 3, Albersloher Weg 33) gibt.

Von 7.30 bis 19 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 9.30 Uhr) müssen die Gehwege auf einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis freigehalten werden. Für Eckgrundstücke an Straßeneinmündungen oder Kreuzungen gilt zusätzlich: Gibt es weder eine Fußgängerampel noch einen Zebrastreifen, wird bis zur Fahrbahnmitte geräumt und gestreut, damit die Straße gefahrlos überquert werden kann. So bestimmt es die Straßenreinigungssatzung. Gestreut wird am besten mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Granulat oder Sand. Denn Salz ist aus Umweltschutzgründen auf öffentlichen Gehwegen nicht erlaubt. Die Ausnahme bilden Rampen, Brücken oder Treppenaufgänge.

Das städtische Faltblatt "Rutschfrei durch den Winter" gibt weitere Auskunft über die genauen Regelungen. Es informiert über die Vor- und Nachteile der Streumittel und über den Winterdienst der AWM und nennt Ansprechpartner zu relevanten Fragen.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09