Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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10.12.2003

Ab Januar Zuzahlungen auch für Sozialhilfebezieher

Sozialamt verschickt Merkblatt mit wichtigsten Änderungen der Gesundheitsreform

Münster (SMS) Zehn Euro im Quartal beim Arzt- und Zahnarztbesuch, mindestens fünf Euro in der Apotheke - mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen bis 18 gilt das ab Januar 2004 auch für alle, die Leistungen des Sozialamtes erhalten. Jährlich werden pro "Bedarfsgemeinschaft" (das kann eine Großfamilie oder ein Single sein) bis zu 71,04 Euro Eigenbeteiligung fällig, bei schwerer chronischer Erkrankung liegt die Belastungsgrenze bei 35,52 Euro.

"Mit der Gesundheitsreform gibt es die vollständige Befreiung von Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr", so Michael Willamowski, der Leiter des städtischen Sozialamtes. Das Sozialamt hat die wichtigsten Änderungen in einem Merkblatt zusammengefasst. Wer Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe in einer Einrichtung erhält, bekommt es in diesen Tagen mit der Post zugeschickt.

"Damit wollen wir möglichst viele Fragen, die zurzeit bei uns eingehen, schnell und umfassend beantworten", so Willamowski. Er rät den Betroffenen, ab Januar unbedingt alle Belege über Zuzahlungen zu sammeln. Sobald die Belastungsgrenze erreicht sei, stelle die Krankenkasse eine Bescheinigung über die künftige Befreiung aus.

Einige Leistungen, wie etwa Krebsvorsorge oder Schutzimpfungen, bleiben von Zuzahlungen ausgenommen. Dagegen gilt die Faustregel "zehn Euro pro Krankenhaustag" innerhalb der Belastungsgrenze erstmals auch für Sozialhilfebezieher. Ausführliche Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im Internet unter www.die-gesundheitsreform.de und bei allen Krankenkassen.

Anlage: Das Merkblatt als pdf-Dokument

 

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Birgit Jaskowiak
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