Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 29. August bis 2. September 2005 im Hauptwahlbüro aus. Dort können die persönlichen Daten eingesehen werden. Wahlberechtigt sind alle Münsteranerinnen und Münsteraner, die hier mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet und 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und denen das Wahlrecht nicht aberkannt ist. Die Wahlbenachrichtigungen wurden an die beim Amt für Bürgerangelegenheiten gespeicherte Adresse versandt.
Aufgrund noch anhängiger Verfahren kann mit dem Druck der Stimmzettel erst nach der Entscheidung des Bundeswahlausschusses - voraussichtlich noch in dieser Woche - begonnen werden. Das Hauptwahlbüro im Stadthaussaal im Stadthaus 1 (Eingang G vom Platz des Westfälischen Friedens) soll am Montag, 29. August, voll arbeitsfähig sein (Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr). Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern 4 92-33 66, -33 67, -33 68 oder -33 69 erreichbar.
Informationen und Anträge gibt es darüber hinaus auch im Internet (www.muenster.de/stadt/wahlen). Briefwähler können die entsprechenden Unterlagen über das Internet oder auf dem Postweg anfordern. Das Online-Antragsformular ist über die genannte Internetadresse abzurufen. Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen per Post anfordern, sollten die Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diese in einem frankierten, geschlossenen Umschlag an die Stadt Münster (Wahlamt, 48127 Münster) senden.
Briefwahlunterlagen im Hauptwahlbüro können nur persönlich ausgehändigt werden. Wer für eine andere Person die Unterlagen in Empfang nehmen möchte, braucht eine schriftliche Vollmacht. Weitere Informationen zu den Wahlen gibt es im Internet unter: www.muenster.de/stadt/wahlen

