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Pressemitteilungen


14.04.2003

Heimbewohner können Wunschapotheke benennen

Gesundheitsamt weist auf neue Regelung im Apothekengesetz hin

(SMS) Die fast 3000 Bewohnerinnen und Bewohner der über 50 Heime können in Zukunft mit beeinflussen, welche Apotheke sie mit Medikamenten versorgen soll. Sie und ihre Betreuer können gegenüber dem Heim erklären, ob sie sich durch die vom Heim vorgesehene Apotheke beliefern lassen wollen oder ob sie eine bestimmte andere Apotheke vorziehen. Betroffen sind unter anderem Alten- und Pflegeheime, Heime und Einrichtungen für Behinderte und Heime für betreutes Wohnen.

Laut Apothekengesetz gilt die neue Regelung ab September 2003. Sie soll eine qualitativ gute und umfassendere Arzneimittelversorgung der Heimbewohner sicherstellen, erläutert Amtsapotheker Jochen Hendrichs vom städtischen Gesundheitsamt.

Die Heime werden künftig mit einer oder mehreren Apotheken Lieferverträge abschließen. Diese Verträge regeln auch, wie die weiteren Pflichtleistungen der Apotheken erfüllt werden. Zum Beispiel müssen die beim Arzneimittelverkauf in der Apotheke obligatorische Beratung auch Bewohner und Personal in Heimen erhalten. Weiter ist es Aufgabe der Apotheken, in den Heimen die sachgerechte und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Medikamente zu überprüfen.