Seiteninhalt

Pressemitteilungen


14.08.2003

Erstmals sind auch Staatsangehörige der EU-Beitrittsländer wahlberechtigt

Städtisches Wahlamt informiert über Kommunalwahl 2004

(SMS) Wenn am 26. September 2004 der Rat der Stadt Münster, die Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken und der hauptamtliche Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin der Stadt Münster für die nächsten fünf Jahre gewählt werden, dann können erstmals auch die in Münster lebenden Staatsangehörigen der zehn EU-Beitrittsländer an der Kommunalwahl teilnehmen. Darauf weist Alois Weihermann, Leiter des Wahlamtes der Stadt Münster, hin.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. 2004 treten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Malta und Zypern der EU bei.

Den Termin für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen hat Innenminister Fritz Behrens kürzlich festgesetzt. Die letzte Kommunalwahl in NRW war am 12. September 1999. Die Wahlperiode der damals gewählten Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten endet am 30. September 2004.