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Pressemitteilungen


19.01.2004

Laufende Covance-Ermittlungen von Eilentscheidung nicht betroffen

Verwaltungsgericht sieht in ZDF-Bericht keine "offensichtlichen" Verstöße gegen Tierschutzgesetz

Münster (SMS) Die auf Hochtouren laufenden Ermittlungen der Stadt zur Frage möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Firma Covance gehen ungeachtet der am 19. Januar bekannt gegebenen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Münster weiter. Das Gericht hat diese Ermittlungen der Stadt in seiner Entscheidung ausdrücklich berücksichtigt. Wie bisher schon wird sich die Stadt im weiteren Ermittlungsverfahren und bei der Einschätzung von dessen Ergebnissen auch mit der Bezirksregierung abstimmen.

Die Stadt wird Sachverständigen-Gutachten einholen, um klären zu lassen, ob die Tiere in dem Betrieb den Vorschriften des Tierschutzrechtes entsprechend gehalten und gepflegt werden. Grundlage der Begutachtung werden sowohl der ZDF-Filmbericht und diesem Bericht zu Grunde liegende Filmmaterialien sein als auch die Ergebnisse der eigenen intensiven Ermittlungen des städtischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes vor Ort.

Mit Blick auf die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes prüft die Stadt, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Gegenstand einer solchen Beschwerde wäre die Frage, ob der Widerspruch der Firma Covance gegen die angeordnete Videoüberwachung aufschiebende Wirkung behält. Die Frage, ob die Verfügung der Stadt zur Installation von Überwachungskameras rechtmäßig oder rechtswidrig war, hat das Gericht in dem Eilverfahren ausdrücklich offen gelassen.

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat sich das Gericht darauf beschränkt, die Interessen der Öffentlichkeit am sofortigen Vollzug einer Videoüberwachung gegen das Interesse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter abzuwägen, einstweilen von den nachteiligen Wirkungen der Verfügung verschont zu bleiben. Dabei ist es zum Ergebnis gekommen, dass die Interessen des Unternehmens schwerer zu gewichten seien.

Das Gericht weist darauf hin, dass dem Unternehmen neben der Haltungserlaubnis eine Genehmigung für Versuchsvorhaben erteilt worden sei, bei deren Ausführung die Tiere zwangsläufig bestimmten Einschränkungen, Beeinträchtigungen, Schmerzen und sonstigen Leiden unterworfen seien.

Weder aus dem im ZDF ausgestrahlten Magazinbericht noch aus der Langfassung des im Betrieb aufgenommenen Filmmaterials seien über solche Leiden hinausgehende, "offensichtliche" Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu erkennen. Eine abschließende Bewertung sei erst nach weiterer Aus- und Bewertung und eventueller Beweisaufnahme im Widerspruchsverfahren möglich.

Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hat das Gericht auf seiten des Unternehmens die Kosten für die Installation der geforderten Videoanlage, den Aufwand für die Auswertung solcher Aufnahmen und die möglichen Abwehrreaktionen der Belegschaft gegen eine solche Videoüberwachung an den Arbeitsplätzen in die Waagschale gelegt. Diese Interessen hat es für schwerer befunden als die Interessen der Öffentlichkeit an einer sofortigen Videoüberwachung, zumal die Stadt Münster den Betrieb auch intensiv durch ihre Tierärzte überwachen lasse.