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Pressemitteilungen


20.05.2005

Flaggen: NRW-Wahl und Jahrestag des Grundgesetzes

Münster (SMS) In den nächsten Tagen zeigen die öffentlichen Gebäude gleich zweimal "Flagge". Am 22. Mai weht aus Anlass der NRW-Landtagswahl die Landesfahne. Einen Tag später erinnern die Fahnen von Bund, Land und Stadt an die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949.