Die förmliche Offenlegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt in den "Auslegungskommunen" (Kreis Steinfurt, Städte Emsdetten, Greven, Lengerich, Tecklenburg, Gemeinden Altenberge, Ladbergen, Lienen, Nordwalde, Saerbeck), zu denen die Stadt Münster nicht gehört.
Bei der Offenlegung des Planfeststellungsbeschlusses und der zugehörigen Unterlagen bei der Stadt Münster handelt es sich nicht um eine offizielle Auslegung, sondern um eine zusätzliche Bürgerinformation. Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss können somit auch nicht bei der Stadt Münster erhoben werden.
Das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung (MVEL) des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 9. Mai 2005 bekannt gemacht, dass zum Antrag der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH auf Ausbau des Flughafens am 28.12.2004 der Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist.
Wer sich über den Planfeststellungsbeschluss informieren möchte, kann die Unterlagen ab Dienstag, 21. Juni, bis einschließlich Montag, 4. Juli 2005, im Kundenzentrum Planen - Bauen - Umwelt im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, während der Öffnungszeiten einsehen.