Im Vordergrund steht dabei die geplante Verbreiterung des Fuß- und Radweges auf der südlichen Straßenseite entsprechend der in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Maße. Dieser Ausbau ist allerdings nur möglich, wenn das dortige Lade- und Lieferrecht für die Gewerbebetriebe in angrenzende Bereiche verlegt wird.
Der Erhalt der Lade- und Liefermöglichkeiten im nördlichen Bereich ist ebenso Planziel wie die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Kreuzung zur Bremer Straße für den Straßenverkehr.
Die einschränkenden Rahmenbedingungen werden bei der Informationsveranstaltung detailliert erläutert. Bürgerinnen und Bürger, die sich vorab informieren möchten, können die Planunterlagen vom 18. bis 26. April im Kundenzentrum Planen - Bauen - Umwelt im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, einsehen (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr). Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter: www.muenster.de/stadt/stadtplanung