Der städtische Denkmalpfleger Gunnar Pick und Prof. Dr. Karl-Jürgen Krause, Autor der Denkmalbereichssatzung, stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort. Die Gesprächsleitung übernimmt Lothar Bleser, Bezirksvorsteher im Stadtbezirk Münster-Mitte. Die Denkmalbereichssatzung sorgt dafür, daß wertvolle Straßen der Stadt als herausragende Zeugnisse der Stadt- und Stadtbaugeschichte erhalten bleiben.
Die ringförmig um die ehemalige Domfreiheit verlaufenden Straßen, von der Rothenburg bis zum Spiekerhof, lassen bis heute den befestigten Bereich des Klosters erkennen, das als Monasterium zum Namensgeber der Stadt wurde. Im Laufe des Mittelalters mit den typischen Giebelhäusern bebaut, haben die Straßen bis heute, trotz Krieg und Wiederaufbau, ihr typisches Erscheinungsbild erhalten. Jetzt sollen sie als Zeugnis der Zeitgeschichte geschützt werden. Der Prinzipalmarkt ist bereits durch eine Denkmalbereichssatzung geschützt. Die als Buch erschienene Satzung, die in der Bürgerberatung im Stadthaus I erhältlich ist, hat sich zu einem echten Verkaufsschlager entwickelt.