29.12.1998

Führerscheine im Scheckkartenformat

Ab Januar Umtausch beim städtischen Ordnungsamt möglich / Öffnungszeiten ausgeweitet

(SMS) Als fälschungssichere, europaweit einheitliche Plastikkarte kommt der neue EU-Führerschein am 1. Januar 1999 auf den Markt. Der alte, mausgraue "Lappen" wird damit zwar zum Auslaufmodell, ausgedient hat er aber noch nicht: Der graue Führerschein behält seine Gültikeit, der Umtausch ist freiwillig. Wer allerdings die kleine Plastikkarte praktischer findet als die gefaltete Papierausführung, der kann seinen Führerschein im neuen Jahr beim städtischen Ordnungsamt, Berliner Platz 8, umtauschen. Die Führerscheinstelle stellt sich ab Januar auf eine größere Besucherzahl ein und bietet längere Öffnungszeiten an.

Im Regelfall ist es so, daß der alte Führerschein einbehalten wird, der neue wird per Post zugesandt. Damit das Auto in der Zwischenzeit nicht in der Garage bleiben muß, erhält der Antragsteller eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung, die ihn bis zum Eintreffen der neuen Plastikkarte berechtigt, im Inland ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug zu führen.

Wer seinen Führerschein umtauscht, der muß sich nicht nur an das neue Format gewöhnen, sondern auch an die Fahrerlaubnisklassen nach neuem Recht. Die bisherige Klasse 3 entspricht den neuen Klassen B, BE, C1 und C1E. Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 Tonnen dürfen mit dieser Fahrerlaubnis geführt werden. Ist der Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 ausgestellt worden, so wird zusätzlich die Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 11 kW) eingetragen.

Für Züge zwischen zwölf und 18,5 Tonnen, die man mit der alten Klasse 3 noch fahren durfte, muß ein spezieller Antrag gestellt werden. Erforderlich ist die Fahrerlaubnis der Klasse CE, die zunächst nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt wird. Anschließend sind alle fünf Jahre ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich.

Auch für die alte Klasse 2 für Lastwagen gilt: Die Fahrerlaubnis ist zunächst nur bis zum 50. Lebensjahr gültig. Voraussetzung für eine Verlängerung ist eine ärztliche Bescheinigung. Lastwagenfahrer, die vor dem 1.1.1950 geboren wurden, müssen bis zum 31. 12. 2000 einen neuen Führerschein haben.

Die Führerscheinstelle des städtischen Ordnungsamtes, Berliner Platz 8 (Raum 504 bis 507), ist ab Januar montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Ein Faltblatt mit ausführlichen Erläuterungen zum Führerscheinumtausch liegt dort aus.