18.01.1999

Nicht Almosen, sondern Anspruch - die Sozialhilfe

Städtische Broschüre informiert über Voraussetzungen / Aktuelle Daten auch zum Thema Pflege

Daß es sie gibt, weiß fast jeder. Doch kaum jemand kennt die genauen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Sozialhilfe zu bekommen. Und auch wenn die Sozialhilfe bereits bewilligt ist, tauchen oft noch Fragen auf. Die häufigsten beantwortet die Broschüre "Ihr Recht auf Hilfe", die das Sozialamt jetzt gemeinsam mit dem Presse- und Informationsamt neu aufgelegt hat.

Nicht nur gesetzliche Änderungen und aktuelle Beihilfebeträge wurden in den gut 30 Seiten starken Ratgeber aufgenommen. Komplett überarbeitet wurden die Informationen im Bereich Pflege. Das Kapitel informiert übersichtlich über Pflegestufen und die Leistungen von Pflegekassen und Sozialamt. Außerdem stellt das grüne Heft den Münsterpaß vor, mit dem Sozialhilfeempfänger bei bestimmten Anbietern vergünstigte Eintrittskarten, Busfahrten und Kursgebühren erhalten.

Zusätzlich zu den Bedingungen für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt werden auch "Spezialangebote" vorgestellt - von der Hilfe für werdende Mütter über den Fahrtendienst für Menschen mit Behinderungen bis zur Telefongebührenbefreiung. Auch die Frage, ob und wann Verwandte Leistungen erstatten müssen, wird beantwortet.

Dennoch kann die Broschüre natürlich nur einen allgemeinen Überblick bieten, für individuelle Nachfragen nennt sie Adressen, Telefonnummern und Sprechzeiten der zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung. Der Sozialhilferatgeber ist kostenlos in der Bürgerberatung des Presseamtes, Heinrich-Brüning-Straße 9, der Stadtbücherei, Alter Steinweg 11, beim Sozialamt im Stadthaus II sowie in den Bezirksverwaltungsstellen Nord und Hiltrup erhältlich.