Die zwei Westfalen in den Vereinigten Staaten wollten von ihrer Heimatbehörde per Internet wissen, welche Bedingungen sie erfüllen müssen, um 1999 im amerikanischen Markenwagen durch Münster fahren zu können. Ihnen konnte ebenso geholfen werden wie Friedrich Rembowitz, der auf Mallorca in Not geraten war. Der Münsteraner wollte bei seiner mehrmonatigen Winterpause im Mittelmeer nicht auf den fahrbaren Untersatz aus der Heimat verzichten. Hatte nun aber gleich Fahrzeugschein und Führerschein verloren.
Das Faltblatt schreibt für diesen Fall klar vor: persönliches Erscheinen mit Verlusterklärung, Ausweis und aktuellem TÜV-Bericht. Sollte letzterer fehlen, muß das Fahrzeug zur Kontrolle der Plakette der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Für Friedrich Rembowitz kaum machbar. Das Team der Zulassungsstelle zeigte sich unbürokratisch, erledigte alles per Post, vermittelte auch noch zu den Kollegen der Führerscheinstelle und erhält seitdem regelmäßig Postkartengrüße von der Insel. Auch eine persönlichen Besuch hat der dankbare Kunde für April bereits angekündigt.
Doch auch wer im Lande bleibt, kann in der Zulassungsstelle mit promptem Service rechnen. Vor dem Besuch lohnt sich ein Blick in das Faltblatt, das genau auflistet, welche Unterlagen für Neuzulassung und Stillegung, Halterwechsel und technische Änderungen mitzubringen sind. Auch die aktuellen Gebühren und Infos zu Kurzzeit- und Wunschkennzeichen finden sich im gelben Folder, der in der Zulassungsstelle und in der Bürgerberatung, Heinrich-Brüning-Straße 9, ausliegt.