17.02.1999

Spürbare Entlastung für Mieter öffentlich geförderter Wohnungen

Stadt: Fehlbelegungsabgabe senken und gebietsweise ganz streichen

(SMS) Mit einer Aufbesserung ihres Haushaltsbudgets können viele der rund 1700 Mieter von Sozialwohnungen rechnen, die aus den Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus herausgewachsen sind und deshalb eine Fehlbelegungsabgabe bezahlen müssen. Die Stadtverwaltung schlägt vor, für die Quartiere "Nordwestschleife Kinderhaus" und "Alt-Coerde" rückwirkend zum 1. Januar auf die Abgabe ganz zu verzichten, berichtete Sozial- und Wohnungsdezernentin Helga Bickeböller. Bei allen anderen Sozialwohnungen sollen für die Höhe der Fehlbelegungsabgabe nicht mehr die Obergrenzen des münsterschen Mietspiegels ausschlaggebend sein, sondern die landesweit im Durchschnitt erzielbaren Mieten.

Wenn der Planungsausschuß in seiner Sitzung am 25. Februar der Vorlage zustimmt, wird das Wohnungsamt die Neuerung rückwirkend zum Jahresanfang umsetzen. Die betroffenen Mieter werden dann schon im März geänderte Bescheide erhalten. Nach Angaben von Abteilungsleiterin Gabriele Regenitter wird die monatliche Fehlbelegungsabgabe für viele Mieter um 100 bis 200 Mark sinken.

Das städtische Wohnungsamt reagiert mit diesem Vorstoß auf das gesunkene Mietpreisniveau im freifinanzierten Wohnungsbau. Der noch gültige Mietspiegel vom April 1997 orientiere sich im wesentlichen an Mietverträgen, die bis Mitte der neunziger Jahre im freifinanzierten Wohnungsbau abgeschlossen wurden. "Damals hatten wir stattliche Zuwächse bei den Mietpreisen. Dank der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sind die Mieten bei neuen Verträgen inzwischen gesunken", berichtet Abteilungsleiterin Gabriele Regenitter. "Wer in einer Sozialwohnung lebt, sollte aber nicht mehr bezahlen müssen als diejenigen, die einen Mietvertrag für eine freifinanzierte Wohnung abschließen."

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, sich künftig an den Obergrenzen der im Landesdurchschnitt erzielbaren Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau zu orientieren. So sieht es auch die sogenannte Höchstbetragsverordnung des Landes unter den gegebenen Voraussetzungen vor.

Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe führt die Stadt an das Land Nordrhein-Westfalen ab, das sie wiederum für den Bau neuer Sozialwohnungen zur Verfügung stellt. Deshalb verursacht der Verzicht auf die Abgabe auch kein Loch im städtischen Etat.

Das Wohnungsamt wird bereits am 9. März in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord berichten, welche konkreten Auswirkungen der Verzicht und die Senkung der Fehlbelegungsabgabe in Kinderhaus und Coerde haben wird.