16.02.1999

Schonzeit für Hecken beginnt im März

Amt für Grünflächen und Naturschutz unterstützt Pflegemaßnahmen im Außenbereich: Anträge ab Mai stellen

(SMS) Der eine oder andere mag in diesen Tagen skeptisch sein, aber ein Blick in den Kalender wird ihn eines Besseren belehren: Es geht mit großen Schritten auf das Frühjahr zu. Höchste Zeit also, die Pflegearbeiten an Hecken abzuschließen. Das städtische Amt für Grünflächen und Naturschutz erinnert daran, daß Hecken, Wallhecken und Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände bis Ende Februar geschnitten werden dürfen. Vom 1. März bis zum 30. September gewährt das Landschaftsgesetz den Pflanzen eine Schonzeit. Freiwachsende Hecken, Wallhecken und Gebüsche dürfen dann nicht mehr "auf den Stock gesetzt" werden. Formschnitte von Zierhecken sind allerdings nach wie vor erlaubt.

Wenn sich das Frühjahr ankündigt, erwachen die Pflanzen aus der Vegetationsruhe. Sie stehen dann in vollem Saft und beginnen mit dem Blattaustrieb. Wer die Gehölze zu spät beschneidet, raubt ihnen viel Kraft. Birken und einige andere Arten bluten dann regelrecht aus. Außerdem werden bei milderen Temperaturen auch die Tiere wieder aktiv. Die Vögel grenzen ihre Reviere ab und suchen geeignete Nistplätze. Dafür brauchen sie Ruhe.

Alle acht bis 15 Jahre sollte eine Hecke "auf den Stock" gesetzt werden, das heißt, sie wird bis auf etwa 20 Zentimeter über dem Boden zurückgeschnitten. Geschieht dies nicht, verdrängen schnellwüchsige Bäume die übrigen Gehölze. Es sollte darauf geachtet werden, daß Hecken in kleineren Abschnitten "auf den Stock" gesetzt werden. So bleiben den Tieren Rückzugsmöglichkeiten, und die beschnittenen Teilstücke werden schnell wieder besiedelt.

Bei fachgerechter Pflege entwickeln sich Hecken zu artenreichen Lebensräumen. Feldhasen, Igel, Erdkröten, Zwergspitzmäuse, Blindschleichen und zahlreiche Insektenarten finden Unterschlupf und Nahrung. Viele Vögel, zum Beispiel Mönchsgrasmücke, Fitis, Zilpzalp, Zaunkönig und Neuntöter, brüten in Hecken.

Das Amt für Grünflächen und Naturschutz erinnert außerdem daran, daß das Schneiden von Weidenkätzchen das ganze Jahr über verboten ist. Frühjahrsblüher wie Weiden und Haseln sind für Hummeln und Bienen eine erste, wichtige Nahrungsquelle. Wer dies nicht berücksichtigt, muß mit einer Geldbuße rechnen.

In den vergangenen Jahren hat das Amt für Grünflächen und Naturschutz Pflegemaßnahmen an Hecken im Außenbereich mit städtischen Mitteln und mit Landesmitteln unterstützt. Für Pflegemaßnahmen im kommenden Herbst können ab Mai Anträge gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt Hans Waltermann unter der Rufnummer 4 92-67 29.