Nachgedacht wird über eine zeitliche Beschränkung der Parkdauer im angrenzenden Straßenraum. "Auf diese Weise würde ein stärkerer Wechsel bei der Belegung der Parkplätze erreicht. Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Kontrolle", erläutert Marion Philipp vom Stadtplanungsamt. "Dagegen paßt die vom Bauträger gewünschte Reservierung von Parkplätzen ausschließlich für Kunden des Lebensmittelmarktes nicht in den Rahmen, den das im Planungsrecht zum Ausdruck kommende städtebauliche Ziel vorgibt."
Die für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 erlassene Stellplatzsatzung legt fest, daß auf Grundstücken für Geschoßwohnungsbau mit Ausnahme von Tiefgaragen keine Stellplätze untergebracht werden dürfen, um ein flächensparendes Bauen und die Gestaltung ökologisch wirksamer Freiflächen zu ermöglichen. Werden Anlieger- und Besucherstellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet, muß insgesamt weniger Fläche versiegelt werden. Im Falle der Reservierung öffentlicher Parkplätze für einen bestimmten Nutzerkreis, würden diese der Allgemeinheit entzogen.
Der für die Fläche zwischen Dieckmannstraße / Nünningweg und Gievenbecker Reihe gültige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 sieht vor, daß im zentralen Bereich in den Wohngebäuden auch kleinere Geschäfts- und Dienstleistungsflächen entstehen. Die auf 14 Meter festgelegte Bautiefe ist für diese Bauvorhaben ausreichend.
Voraussetzung für die Genehmigung des neuen Lebensmittelmarktes, der eine Bautiefe von 19 Metern benötigt, war, daß das Geschäft ausschließlich der Nahversorgung der neuen Bewohner dient. Dabei ist davon auszugehen, daß der tägliche Einkauf in vielen Fällen mit dem Rad oder zu Fuß erledigt wird. Für Großeinkäufe, für die das Auto benötigt wird, soll der weiter südlich, nahe der Roxeler Straße geplante Einkaufsstandort zur Verfügung stehen.